Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenGrundsätzlich ist die Erziehungszeit der Mutter zuzuordnen. Eine gemeinsame Erklärung, dass die Erziehungszeit dem Vater zugeordnet werden soll, kann maximal für zwei Monate vor Abgabe der Erklärung rückwirkend abgegeben werden.
Ausnahmen sind möglich, wenn die Mutter voll berufstätig und der Vater Hausmann war. Das würde für eine überwiegende Erziehung durch den Vater sprechen. Sobald jedoch beide Elternteile berufstätig waren ist ein entsprechender Nachweis schwierig.
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