Hallo hmarion,
im Bezug auf die gesetzliche Rentenversicherung ist Ihr Sachverhalt grundsätzlich einfach zu beurteilen.
Wir bereits einige Forumsteilnehmer schon geschrieben haben sind Beamte von der Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung gänzlich ausgeschlossen.
Anders wäre es, wenn ein Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis ohne Anspruch auf Versorgung erfolgt. Hier ist wiederum eine Anerkennung möglich, da dann das Beamtenverhältnis aufgelöst wird. (Kann ja bei Ihrem Mann passieren) Hierbei kommt dann die übereinstimmende Erklärung ins Spiel. Ist diese nicht abgegeben worden, kann keine Anerkennung für den Mann erfolgen. Sollte Ihr Mann aus dem Beamtenverhältnis entlassen und ihm die Kindererziehungszeiten gutgeschrieben werden, ist die fristgerechte übereinstimmende Erklärung erforderlich.
In welcher Form sich so eine Erklärung auf das Beamtenrecht auswirkt und wie dort die Regelungen sind, können unsererseits keine Aussagen getroffen werden.