Moin,
meine Freundin und ich haben vor kurzem unser erstes Kind bekommen und kurz danach bekam meine Freundin das Schreiben der Rentenversicherung mit der Information, dass die Kindererziehungszeit für die Rentenversicherung automatisch der Mutter zugeordnet wird, es sei denn, eine übereinstimmende Erklärung würde abgeben.
Ich selbst bin Beamter, meine Freundin ist Ärztin, damit zahlen wir also beide nicht in die Rentenversicherung ein. Aus diesem Grund haben wir das Schreiben zunächst beiseite gelegt, da ich dachte, dass das für uns ohnehin keine Rolle spielen würde.
Nun habe ich aber gelesen, dass es für Beamte (Niedersachsen) eine ähnliche Regelung gibt und auch hier Kindererziehungszeiten für eine spätere Pension berücksichtigt werden können. Für Ärztinnen/Ärzte, die ins Versorgungswerk einzahlen gibt es das aber nach meinem Kenntnisstand nicht.
Nun habe ich mir gedacht, dass es in diesem Fall ja clever wäre, die Kindererziehungszeit mir zurechnen zu lassen, damit das überhaupt irgendeine Berücksichtigung findet. Mein Verständnis ist also, dass wir, wenn die Kindererziehungszeit bei der Mutter "belassen" würden, wir keinerlei Vorteile hätten, wenn wir sie mir als Beamtem zuordnen, aber möglicherweise ein Vorteil bei der Pension entsteht.
Nun bin ich mir aber total unsicher, ob ich das richtig verstanden habe und finde die Informationen aus dem Netz dazu auch relativ verwirrend. Kann mir jemand helfen, ob ich das richtig verstanden habe?
Herzlichen Dank!
Chris