Meine geschiedene Ex-Frau beantragt die Anrechnung von Kindererziehungszeit mit u.a. V0805, und bittet mich nun durch Unterschrift zu bestätigen, dass die Formularangaben stimmen.
Demnach gemeinsame Erziehung von Geburt bis Ende 2002 (gut 6 Jahre). Danach erfolgte die Trennung, Ende 2003 die Scheidung. Klar ist, dass meine Sohn bei ihr gemeldet war und bei mir nur jedes zweite Wochenende, Urlaub und wöchentlich eine Nacht gewesen ist. Weiterhin hat sie überwiegend nur in Teilzeit gearbeitet, während ich durchgehend in Vollzeit beschäftigt war (und Unterhalt gezahlt habe).
Ich wäre der Meinung, dass die Erziehung auch nach der Trennung gemeinsam erfolgte, soll jetzt bestätigen, dass die Erziehung ohne mich erfolgte, nur weil wir getrennt gelebt haben.
Frage : Welche Konsequenz hat meine Bestätigung hierzu auf meine eigenen Rentenversicherungsansprüche ?