Kindererziehungszeiten können bei Geburten vor 1992 nur für die ersten zwölf Monate nach der Geburt des Kindes anerkannt werden. Die
Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung können bis zum 10.Lebensjahr des Kindes angerechnet werden. Die Berücksichtigungszeiten könnten Ihrer Oma angerechnet werden, ab dem Zeitpunkt der Aufnahme in deren Haushalt (ab 1987, wenn alle weiteren Voraussetzungen gegeben sind). Für eine mögliche Berücksichtigung dieser Zeit im Versicherungskonto bei der Oma ist es erforderlich, dass ein Antrag auf Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung gestellt wird.