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Experten-Antwort

Kindererziehungszeit für Oma anrechenbar?

von Kerstin Bergdorf13.05.2014 | 10:44
1352 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag! Ich (geb. 1983) habe von 1987 bis 2001 bei meinen Großeltern in Verwandtenpflege gelebt. Auch wurde meiner Oma (geb. 39) das Sorgerecht notariell übertragen. Meine Frage: Warum wird bei meiner Oma die Kindererziehungszeit für mich nicht angerechnet? Es ist mir unverständlich... Ich danke für aussagekräftige Rückmeldungen!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Kindererziehungszeiten können bei Geburten vor 1992 nur für die ersten zwölf Monate nach der Geburt des Kindes anerkannt werden. Die

Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung können bis zum 10.Lebensjahr des Kindes angerechnet werden. Die Berücksichtigungszeiten könnten Ihrer Oma angerechnet werden, ab dem Zeitpunkt der Aufnahme in deren Haushalt (ab 1987, wenn alle weiteren Voraussetzungen gegeben sind). Für eine mögliche Berücksichtigung dieser Zeit im Versicherungskonto bei der Oma ist es erforderlich, dass ein Antrag auf Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung gestellt wird.

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2 Antworten

....am 13.05.2014 | 11:02
Weil Kindererziehungszeiten (bei Geburten vor 1992) nur für die ersten 12 Monate ab Folgemonat der Geburt gewährt werden. Berücksichtigungszeiten kann Ihre Oma ggf. bekommen. Über diese wird auf Antrag entschieden. Kein Antrag, keine Zeiten. Wenden Sie sich an den RV-Träger Ihrer Oma. Genaueres kann man hier nicht sagen.
Feliam 13.05.2014 | 11:23
Kindererziehungszeiten gibt es bislang nur für das erste Jahr nach der Geburt (vor 1992 geb.). In diesem Jahr haben Sie noch nicht bei Ihrer Oma gelebt. Anerkannt werden kann daher nur der Zeitraum von 1987 bis zu Ihrem 10. Geburtstag als Kinderberücksichtigungszeit, die auf die Höhe der Rente Ihrer Oma nur indirekten Einfluss hat.
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