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Experten-Antwort

Kindererziehungszeit- Rentenanspruch ?

von Andreas Strohmann18.03.2013 | 19:27
1443 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, meine Frage betrifft meine Schwiegermutter, geb. 1934. Noch vor der Geburt ihrer beiden Kinder (1965 u. 1969) hat sie sich ihre Rente auszahlen lassen (damals war das wohl noch möglich). Nach der Geburt der Kinder hat sie nie wieder RV-pflichtig gearbeitet. Seit dem Tod meines Schwiegervaters bezieht sie die sog. große Witwenrente. Hat sie eigentlich auch eigene Ansprüche wegen der beiden Kinder ? Meines Wissens ist hier nie ein Antrag gestellt worden.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andreas Strohmann,

Den Ausführungen von KSC kann ich zustimmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

KSCam 18.03.2013 | 20:52
Mit 2 Kindern hat die Dame 2 Beitragsjahre. Für einen Rentenanspruch braucht sie 5 Jahre. Sie kann für 3 Jahre den Mindestbeitrag zahlen (kostet ca. 3000 €) und bringt etwa 60 - 65 € Nettorente. Ob sich das noch rechnet hängt davon ab wie lange die Dame noch lebt. Da hätte sie sich besser vor 15 Jahren erkundigt - dann hätte sich das ganze längst amortisiert. Schade, aber dass es seit 1986 die Möglichkeit gegeben hat sich die Kinder anrechnen zu lassen, hätten man / frau ja auch mitkriegen können. Kam ja damals groß in jeder Zeitung und jeder Nachrichtensendung. Zudem gab es in den 90 er Jahren super Nachzahlungsmöglichkeiten für die Heiratserstattung, aber auch das hat sie wohl leider nicht mitbekommen....
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