Hallo,
ich würde mich sehr über einen Tipp zu den Pflichtbeitragszeiten und Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung freuen.
Folgendes ist passiert:
Kind geboren. Mutter wurde von Rentenstelle Stralsund (DRV Bund) angeschrieben, weil diese für sie zuständig ist. Formulare V0820 ausgefüllt, bestätigt dass Kind ab Geburt vom Vater betreut wird. An Stralsund zurückgeschickt.
Bei 3 Jahre späterem Erhalt der Rentenauskunft für den Vater (hier Stelle in Kassel zuständig) fällt aus, dass die Zeiten dort nicht eingetragen sind. Nachfrage ergibt, dass keine Informationen darüber vorliegen.
Nachfrage in Stralsund ergibt, dass die Zeiten auch bei der Mutter nicht eingetragen wurden, weil die ja bestätigt hat, dass sie dem Vater zugeordnet werden sollen.
Kassel schickt daraufhin Formular V0800 und V0805 an den Vater. Ausgefüllt, von beiden unterschrieben zurückgeschickt.
Kassel teilt mit, dass die Feststellung aber nicht mehr ab Geburt erfolgen kann, da V0800 ja 3 Jahre später eingegangen wäre. Deshalb fehlend die ersten 4 Monate.
Auf Hinweis, dass doch schon direkt bei Geburt an Stralsund gemeldet, wird nicht eingegangen.
Widerspruch in Kassel eingelegt, Situation nochmal geschildert. Kopien aller Formulare und Korrespondenz mitgeschickt.
Kassel schickt neuen Bescheid. Wieder nicht ab Geburt berücksichtigt.
Nochmal bei Stralsund nachgefragt, weitere Auskunft dort: ab Geburt dem Vater zugeordnet, weil ja von der Mutter so gemeldet. Auch die ersten 4 Monate. Aufgrund der damaligen Meldung können sie ja auch nicht der Mutter zugeordnet werden.
Kassel angerufen, Situation geschildert. Daraufhin wurde dem Vater nochmals V0800 und V0805 zugeschickt. Nochmals neu ausgefüllt, im Schreiben auch auf alle vorher ausgefüllten Formulare hingewiesen und alle nochmals in Kopie mitgeschickt.
Kassel schickt neuen Feststellungsbescheid. Zeiten stehen nun als "festgestellt" drin, aber weiterhin nicht ab Geburt, erst ab dem 4. Lebensmonat - weil ja das V0800 an Kassel zu spät eingegangen war. Das Formular V0820 an Stralsund direkt nach Geburt scheint da nicht akzeptiert zu werden, weil es nicht auch an Kassel ging.
Wie kann man denn erreichen, dass die Informationen aus Stralsund auch nach Kassel gemeldet und dort entsprechend für den Vater eingetragen werden? Hinweise und Widersprüche gegen die Bescheide haben ja nicht geholfen?
Oder hätte tatsächlich die Meldung bei Geburt gleichzeitig an beide Stellen erfolgen müssen?
Vielen Dank!
Viele Grüße
Mark