Ehefrau verstorben. Kann mir als Witwer jetzt die Elternzeit übertragen werden? Welchen Antrag muss ich stellen?
Kein Problem. Stellen sie einen Antrag auf Neufeststellung ihrer Rente und geben sie an, dass bei der Klärung des Versicherungskontos ihrer Frau wahrheitswidrige Angaben gemacht wurden und sie tatsächlich überwiegend für die Kindererziehung verantwortlich waren. Dann warten sie ab, was passiert.
Eher nicht, bevor aber hier ein Fachaufsatz geschrieben werden muss, teilen Sie uns doch bitte mit wann die Kinder geboren wurden, ob Sie und / oder Ihre Frau in der Erziehungszeit gearbeitet haben oder zu Hause waren, ob Ihre Frau schon Rentnerin war, ob die Kindererziehungszeiten schon bei der Frau angegeben wurden.
Allgemein: wenn Sie die Kinder überwiegend (z.B. Hausmann und Frau berufstätig) erzogen haben, oder ein Kind/die Kinder noch Babies sind, haben Sie vielleicht ne Chance.
Nachdem der andere Elternteil i.d.R. die Zuordnung der Kindererziehungszeiten zur Mutter bei einem eventuell früheren Antrag auf Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten bestätigt haben muss wäre dieser Vorschlag vermutlich recht sinnfrei.
Wenn Sie während den maßgebenden Zeiträumen voll gearbeitet und gut verdient haben ist
1.) eine überwiegende Erziehung durch Sie eher unwahrscheinlich
2.) eine Zuordnung der Erziehungszeiten zu Ihrem Versicherungskonto unter Umständen nicht einmal rentensteigernd (abhängig von Ihrem Verdienst).
Wenn Sie verheiratet waren machen sich die Erziehungszeiten ggf. bei einer potentiellen Witwerrente möglicher Weise eher bemerkbar.
Wann sind die betreffenden Kinder geboren?
Beim Vorliegen aller Voraussetzungen gibt es für Geburten vor 1992 für ein Kind
- 2 Jahre Kindererziehungszeiten
- 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten
und bei Geburten ab 01.01.1992
- 3 Jahre Kindererziehungszeiten (beginnen ab Folgemonat nach der Geburt des Kindes)
- 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten. (beginnen ab Geburtstag des Kindes)
Wenn Ihre Frau verstorben ist bevor das jüngste Kind das 10. Lebensjahr vollendet hat und sie nunmehr alleinerziehend sind, können die Erziehungs- oder Berücksichtigungszeiten ab dem Tode Ihrer Frau ggf. Ihnen zugeordnet werden.
Ggf. empfiehlt sich einen Beratungstermin bei Ihrem RV-Träger zu vereinbaren und Witwerrente zu beantragen falls noch nicht geschehen. Dort kann man Sie auch hinsichtlich der Erziehungszeiten beraten und falls sinnvoll einen entsprechenden Antrag (Formular V0800) ausfüllen.
Hallo Ringis,
ohne weitere Angaben kann Ihre Frage hier nicht zufriedenstellend geklärt werden.
Bitte wenden Sie sich entweder telefonisch an das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung 0800 1000 4800 oder persönlich im Rahmen einer Beratung vor Ort an eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.