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Experten-Antwort

Kindererziehungszeiten

von Kindererzieher28.12.2018 | 15:59
93 Ansichten
6 Antworten

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Wir sind Eltern im November geworden und ich möchte als Vater die Kindererziehungszeiten für die 3 Jahre beantragen. Unter welchen Voraussetzungen ist das möglich. Wir erziehen gleichberechtigt! Welche Nachweise müssen wir erbringen? Herzlichen Dank

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kindererzieher,

die Zuordnung von Kinderjahren erfolgt regelmäßig zu dem Elternteil, der das Kind überwiegend erzieht. Bei gleichberechtigter Erziehung (also 50:50 zw. Vater und Mutter) gehen die Kinderjahre zur Mutter.

Das kann man als Eltern gemeinsam anders festlegen. Dann wäre eine gemeinsame Erklärung erforderlich, wozu ich auf die Ausführungen von chi verweisen möchte. Gemeinsame Erklärung grds. für die Zukunft (nur max 2 Kalendermonate rückwärts). Es ist also ggf. Eile geboten

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

@ W*lfgang:

Vielen Dank für den ergänzenden Hinweis!

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4 Antworten

Grokoam 28.12.2018 | 16:29
Als erstes mußt Du die Kinder 3 Jahre erziehen.
Kindererzieherinam 28.12.2018 | 16:52
Bist du dir auch ganz sicher, dass du der Vater bist? Wenn ja, dann folge dem Vorschlag von "Groko"
chiam 28.12.2018 | 19:15
Wenn Sie sich mit der Mutter darüber einig sind, reicht es, wenn Sie beide eine übereinstimmende Erklärung abgeben, daß die Zeit Ihnen zugeordnet werden soll. Das ist maximal für zwei Kalendermonate rückwirkend möglich; Sie müssen es also spätestens im Januar tun, wenn Sie die gesamte Zeit ab November abdecken wollen.
W*lfgangam 29.12.2018 | 08:26
Ergänzend: Hallo Kindererzieher, formlose Antragstellung - z.B. via Online-Beratungstermin bei der nächsten Beratungsstelle oder Termin im örtlichen Versicherungsamt - reicht aus, auch wenn das dann erst in 2-3 Monaten abschließend möglich ist. Gruß w.
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