Hallo Kindererzieher,
die Zuordnung von Kinderjahren erfolgt regelmäßig zu dem Elternteil, der das Kind überwiegend erzieht. Bei gleichberechtigter Erziehung (also 50:50 zw. Vater und Mutter) gehen die Kinderjahre zur Mutter.
Das kann man als Eltern gemeinsam anders festlegen. Dann wäre eine gemeinsame Erklärung erforderlich, wozu ich auf die Ausführungen von chi verweisen möchte. Gemeinsame Erklärung grds. für die Zukunft (nur max 2 Kalendermonate rückwärts). Es ist also ggf. Eile geboten