Hallo zusammen,
meine Schwiegermutter (geb. 1941) hat vor 1992 im Inland 4 Kinder geboren und erzogen. Weiterhin hat sie eine Person 14 Monate lang gepfelgt und dafür wurden von der Pflegeversicherung Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt. Muss sie (Kontenklärung wird selbstverständlich noch gemacht) dann noch Beträge einzahlen um einen Rentenanspruch zu erwerben?