Anspruch auf die Regelaltersrente nach § 35 SGB 6 haben Versicherte, die das 65. Lebensjahr vollendet und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben. Weitere versicherungsrechtliche oder persönliche Voraussetzungen gibt es nicht.
Ihre Schwiegermutter hat nach Ihren Angaben die Wartezeit erfüllt. Wir empfehlen, zwecks umgehender Antragstellung die heimische Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder einen unserer Versicher-tenältesten / Versichertenberater oder eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen aufzusuchen.
Um eine Beratungsstelle in Wohnortnähe zu finden, können Sie im Internet auf der Seite "www.ihre-vorsorge.de" das Feld "Beratungsstellen" auswählen und dort Ihre Postleitzahl oder den Namen Ihres Wohnortes eingeben.