Hallo Karl-Friedrich,
da eine 'wertgleiche' Anrechnung in dem Altersversorgungssystem/Tierärzteversorgung Nds. Ihrer Ehefrau nicht erfolgt (nämlich aktuell gar keine Anrechnung), würde die Anrechnung der Erziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen.
Wie Eumel sagte, warten Sie damit, das nun spontan ins Rentenkonto reinbringen zu wollen. Meiner Meinung noch länger, bis der letzte Kinderwunsch erfüllt ist und dieses dann 10 Jahre alt ist.
Da geht nichts verloren, da spätestens bei einer möglichen Rente die Zeiten erfasst werden - es reicht, die Geburt dann via Geburtsurkunde nachzuweisen. Bleibt es bei einem Kind, können Sie/Ihre Frau dann die 'Sondernachzahlung' bei Rentenbeginn 67 nutzen, um die Regelaltersrente zu aktivieren. Bei einem weiteren Kind wäre dieser Rentenanspruch vorhanden, da nur 5 Jahre Beitragszeit (hier wg. Kindererziehung) erforderlich sind.
Hat Ihre Frau auch nur irgendeinen Beitrag in der Rentenversicherung - evtl. Nebenjobs während des Studiums - bekommt Sie eh Post von der DRV ab Alter 43 zur Klärung/Erfassung der Lücken.
Gruß
w.
Gruß
w.