Das ist schon traurig, dass Ärzte sich erst von der RV-Pflicht befreien lassen können und nicht in das System einzahlen und dann kommen und KEZ haben wollen.
Welcher Bundessozialrichter hat da wohl verpennt.
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Das ist schon traurig, dass Ärzte sich erst von der RV-Pflicht befreien lassen können und nicht in das System einzahlen und dann kommen und KEZ haben wollen.
Welcher Bundessozialrichter hat da wohl verpennt.
Hallo Karl-Friedrich,
den vorherigen Antworten konnten Sie bereits entnehmen, dass eine Anrechnung der KEZ bei Ihrer Frau durchaus möglich ist.
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