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Kindererziehungszeiten

von Wolfgang26.08.2008 | 08:20
1138 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich hätte da mal eine Frage. Inwiefern werden Kindererziehungszeiten meiner Frau als Beamtin gutgeschrieben. Meine Frau hat jetzt gehört, dass Kindererziehungszeiten bei Beamten nicht berechnet werden. Für Ihre Antwort im Voraus vielen Dank.

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Grundsätzlich haben beide Ehepartner gegenseitig einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung. Bitte immer die Leistung beantragen.

Wohl aber wird nach Ablauf des sogenannten Sterbevierteljahres eine Einkommensanrechnung durchgeführt. So kann es dann im Einzelfall tatsächlich zu einer laufenden Rentenzahlung in Höhe von 0,-- Euro kommen; es besteht dann kein Anspruch auf die laufende Zahlung . Die Höhe des Ein-kommens der Witwe oder des Witwers entscheidet darüber! Eine Neuberechnung ist bei Einkom-mensänderungen vorgesehen.

(Idee dahinter: "Hinterbliebenenrente ist nur in soweit abgesichert, wie sich die Hinterbliebenen nicht selbst unterhalten können.")

Moderation · 2Ihre Vorsorge

In der Beamtenversorgung gibt es in der Tat eigene Anrechnungsmöglichkeiten für Kindererziehungs-zeiten. Soweit die Kindererziehung in der Beamtenzeit stattfand.

Gerne kann Ihre Frau die Kindererziehungszeiten auch parallel in der Rentenversicherung beantra-gen. Im schlimmsten Fall kommt eine Ablehnung.

Eine Anrechnung von Kindererziehungszeiten ist nur dann beim Vater möglich, wenn Sie rechtzeitig eine gemeinsame Erklärung über die Zuordnung abgegeben haben (maximal für zwei Monate rück-wirkend möglich), beziehungsweise der Vater die Kinder überwiegend erzogen hat. Der Rententräger wird in der einen oder anderen Form Nachweise zur überwiegenden Erziehung verlangen.

3 Antworten

Wolfgangam 26.08.2008 | 08:38
Hallo Namensvetter ;-) Bei Beamten wirken sich die Erziehungszeiten dem Grunde nach wie in der Rentenversicherung aus, durch Zuschläge, wie sie den Entgeltpunkten/aktuellem Rentenwert entsprechen. Eine Begrenzung findet aber statt, wenn der höchstmögliche Versorgungssatz erreicht/überschritten wird. Nachlesen: §§ 50a, 50b BeamtVG http://bundesrecht.juris.de/beamtvg/index.html Die Erziehungszeiten muss Ihre Frau bei der eigenen Dienststelle 'beantragen'. Eine nachweisliche alleinige/überwiegenden Erziehung durch Sie lag nicht vor ? Ansonsten wäre über eine evtl. günstigerer Zuordnung der KEZ bei Ihnen nachzudenken. Gruß w.
Augustam 26.08.2008 | 09:52
Ich habe gehört, dass bei einem Ehepaar (sie Beamtin, er Arbeiter), Sie keine Ansprüche als Witwe auf die Rentenansprüche ihres Ehepartners habe. Wohl aber umgekehrt. Kann das sein?
Carloam 26.08.2008 | 15:31
Hallo August, Sie sollten lieber einen neuen - eigenen - Beitrag schreiben. So geht Ihr Beitrag unter dem Thema "Kindererziehungszeiten" vielleicht unter. Carlo
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