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Kindererziehungszeiten

von evi04.05.2009 | 09:53
1023 Ansichten
4 Antworten

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Ich habe 3 Kinder geboren. *03/1971, *02/1974, *05/1975. Wieviele Entgeltpunkte bekomme ich? P.S. Ich gehe natürlich auch zur Beratungsstelle, aber das interessiert mich vorab.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 04.05.2009 | 11:17

Siehe Beitrag von " Aha".

3 Antworten

Ahaam 04.05.2009 | 10:07
vorausgesetzt Sie haben die Kinder auch selbst erzogen, sind von der Anrechnungs nicht kraft Gesetz ausgeschlossen, keine Zeiten nach dem FRG, nicht schon BBG-begrenzt etc.: 12 Monate mit Pflichtbeitragszeiten pro Kind mit jew. 0,0833: also 0,9996 EP je Kind; macht insgesamt: 2,9988 plus den Wert für die KIBÜZ!
Ahaam 04.05.2009 | 12:34
es gibt Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung (sog. KEZ) - 12 oder 36 Mon. je nach Geb.Jahrgang und zudem/darüber hinaus: Berücksichtigungszeiten wegen Erziehung eines (oder mehrerer) Kindes/-er (sog. KIBÜZ) - max. von Geburt des ersten bis zur Vollendung des 10.Lj. beim jüngsten Kind. Alles weitere einfach von einer fachkudigen Stelle erklären lassen - ist nicht ganz unwichtig für Anwartschaften, Ansprüche und evtl. Versicherungsschutz!
eviam 04.05.2009 | 12:31
Was heißt "plus den Wert für die KIBÜZ"?
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