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kindererziehungszeiten

von andrea26.05.2009 | 21:44
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2 Antworten

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ich bin studentin...habe außer schulzeiten und einen 400 euro job noch nichts auf dem rentenkonto aufzuweisen. jetzt bin ich schwanger und möchte gerne wissen ob mir auch 3 jahre kindererziehungszeit und 10 jahre anrechenzeit zustehen, da ich ja noch nie gearbeitet habe. Wie soll die rentenversicherung dann die 3 jahre bepunkten....es liegen ja keine pflichtbeiträge vor?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sofern Sie die Kindererziehungszeiten beantragen und keine Ausschlussgründe für eine Anerkennung vorliegen (zum Beispiel überwiegende Erziehung durch den anderen Elternteil, Auswanderung oder ausländischer Arbeitsvertrag im Erziehungszeitraum), werden für die ersten 36 Monate nach der Geburt sogenannte Pflichtbeiträge wegen Kindererziehung eingetragen, es erfolgt eine pauschale Zuordnung von Rentenanwartschaften: je Monat 0,0833 Entgeltpunkte. Darüber hinaus werden von der Geburt an bis zum 10. Lebensjahr des Kindes sogenannte Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung anerkannt.

Die Zeiten werden auf Antrag immer für bereits zurückliegende Zeiträume berücksichtigt. Eine Anerkennung für künftige Zeiten kann nicht erfolgen.

1 Antworten

Chrisam 27.05.2009 | 06:21
Sie bekommen diese Zeiten auch "zugesprochen." Kindererziehungszeiten erhalten für jeden Kalendermonat 0,0833 Entgeltpunkte. Nachzulesen in § 70 Abs. 2 SGB VI.
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