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Kindererziehungszeiten

von Josef08.09.2009 | 09:54
859 Ansichten
3 Antworten

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Ich bin 65 Jahre,bekomme eine Pension, bin verwitwet und habe 2 erwachsene Kinder. Meine Frage: Bekomme ich für 2 Kinder Kindererziehungszeiten anrerechnet oder ist das einkommensabhängig. Außerdem meine Frage: habe ich auch einen Rentenanspruch von meiner verstorbenen Frau. Meine Frau war ca. 12 Jahre erwerbstätig.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Josef,

wie Aha schon deutlich gemacht hat, ist es eher wahrscheinlich, dass die Erziehungszeiten in der Versicherung Ihrer Frau berücksichtigt werden.

Da Ihre Frau mehr als 5 Jahre Beitragszeiten zur gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt hat, haben Sie auch einen Anspruch auf Witwerrente. Allerdings wird Ihre Pension auf die Witwerrente angerechnet. D.h., wenn Ihr Einkommen über 718,08 EUR (637,03 EUR in den neuen BL) liegt, werden 40 % des übersteigenden Betrags von Ihrer Witwerrente abgezogen.

Sollte der Todestag Ihrer Frau vor dem 01.01.1986 liegen oder sollten Sie erklärt haben, dass für Sie das alte Hinterbliebenenrentenrecht weiter anzuwenden ist, gelten für Sie andere Regelungen.

2 Antworten

Paulaam 08.09.2009 | 10:14
>>Außerdem meine Frage: habe ich auch einen Rentenanspruch von meiner verstorbenen Frau. Meine Frau war ca. 12 Jahre erwerbstätig<< Im Prinzip: ja Wann ist denn Ihre Frau verstorben? Paula
Ahaam 08.09.2009 | 10:08
Ich gehe von einem Altrechtsfall ohne Erklärung zum 'ganz alten' H-Recht aus: Wichtigste Frage: wann ist die Frau verstorben? Vor dem 01.01.1986 - dann erhält der Vater die Kindererziehungszeiten - nicht jedoch, wenn die Anrechnung ausgeschlossen ist (z.B. Beamte) - diese Auslegung ist jedoch strittig! Ist der Tod erst nach dem 31.12.1985 eingetreten wird die KEZ/KIBÜZ i.d.R. der Mutter zuzuordnen sein - sei es mangels Erklärung oder auch aus den o.g. Grund der Nichtanrechenbarkeit beim Vater. Zu den 12 Jahren vers.Beschäftigung kommen ggf. die 2 Jahre mit Kindererziehungszeiten sowie die KIBÜZ - die verst.Frau hatte also mind. 60 Monate mit Beitragszeiten - damit haben Sie, zumindest dem grunde nach, einen Anspruch auf Witwerrente. Für die 3 Monate nach dem Tod stehen Ihnen 100% der Rente der verst. Frau zu (ohne Rücksicht auf Ihr eigenes Einkommen) - anschl. führt die Einkommensanrechnung evtl. zu einer Reduzierung der max. 60% - evtl. sogar vollständiges Erliegen der Witwerrente. Immer: Antrag stellen und prüfen lassen!!!
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