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Kindererziehungszeiten

von Muddern07.03.2013 | 21:24
1623 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich habe in der DDR 1984 und 1987 je ein Kind geboren. Gibt es für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, auch so etwas wie Kindererziehungszeiten? Und wie ist der richtige Fachbegriff, der dann im Rentenklärungsverlauf stehen muss? Für mein Kind Jg. 1998 finde ich im Verlauf schlüssige Begriffe und Zeiten. Für meine älteren Kinder nicht.

3 Antworten

Mitleseram 08.03.2013 | 07:28
Der gesuchte Begriff heisst "Pflichtbeiträge wegen Kindererziehung", und wenn Sie diese ihrem Versicherungsverlauf nicht entnehmen können, spricht vieles dafür, das keines ihrer drei Kinder bislang entsprechend berücksichtigt worden ist. Vermutlich verwechseln Sie bei dem dritten Kind die von der Krankenkasse übermittelte gesetzliche Mutterschutzfrist mit Kindererziehungszeiten. Diese Mutterschutzfristen gab es auch bereits in der DDR, nur sind diese in ihrem Verlauf vermutlich als "Arbeitsausfalltage" enthalten. Für die Kindererziehungszeiten hingegen wird empfohlen, diese mittels Vordruck "V800" zu beantragen.
Muddernam 08.03.2013 | 11:17
Oh, danke, das hilft mir weiter. Es ist doch so, wie ich es ahnte. Mein drittes Kind ist "ordentlich" im Verlauf dokumentiert. Meine beiden Älteren fehlen. Da werde ich mich umgehend drum kümmern. Dankeschön
Sozialröchler?am 08.03.2013 | 22:44
Die Formulare zur Antragstellung finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de . Geben Sie bei der Suchfunktion V800, V805, V810 und V820 an. Sie können die Formulare auch direkt unter folgendem Link finden: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… V810 ist die Erläuterung, die Sie auch online lesen können. V820 benötigen Sie vermutlich nicht. Die anderen Formulare zur Kontenklärung sind ebenfalls unter dem Link zu haben.
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