Aus den Beiträgen von "Schade", "Wolfgang" und "Aha" ergibt sich als eine mögliche Antwort, dass die Kindererziehungszeiten sich wegen Zusammentreffens mit Pflichtbeiträgen aus der Beschäftigung nicht voll auswirken. Bitte aber mit dem Rentenbescheid und der Rentenanpassungsmitteilung sich in einer Beratungsstelle hierüber näher informieren.