Zum Thema der Anrechnung der Kindererziehungszeit als Ehegatte eines selbständigen Ehegatten siehe Seite 3 Punkt 4 der Erläuterungen zum Antrag auf Anerkennung von Kindererziehungszeiten/ Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung.
Es wäre bei der Rentenangelegenheit Ihrer Schwiegermutter zu prüfen, ob eine Anrechnung aufgrund der Änderung der Verhältnisse (Änderung der Rechtsprechung) erfolgen kann.