Hallo holi,
bei Geburten in Deutschland melden die örtlichen Behörden der Datenstelle der Rentenversicherung alle Geburten und die letzte bekannte Anschrift der Mutter. Der zuständige Rentenversicherungsträger wendet sich daraufhin an die Mutter und weist sie auf die entstehende Kindererziehungszeit und die Möglichkeit hin, durch eine übereinstimmende Erklärung die Erziehungszeit dem Vater zuordnen zu lassen.
Als Nachweis für die Erziehung wird ein Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten beim Rentenversicherungsträger gestellt. Die Geburt der Kinder muß außerdem durch die Geburtsurkunde nachgewiesen werden.