Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Kindererziehungszeiten

von holi08.10.2010 | 15:56
4473 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, kann mir jemand sagen, ob die Kindererziehungszeiten automatisch von der Deutschen Rentenversicherung gemeldet werden oder ob das jede Person (meist ja die Mütter) selber beantragen müssen. Ich hab das bereits im Bekanntenkreis diskutiert und keiner weiß genau wie das funktioniert bzw. keiner beantragt da etwas. Vielen Dank für die Info!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo holi,

bei Geburten in Deutschland melden die örtlichen Behörden der Datenstelle der Rentenversicherung alle Geburten und die letzte bekannte Anschrift der Mutter. Der zuständige Rentenversicherungsträger wendet sich daraufhin an die Mutter und weist sie auf die entstehende Kindererziehungszeit und die Möglichkeit hin, durch eine übereinstimmende Erklärung die Erziehungszeit dem Vater zuordnen zu lassen.

Als Nachweis für die Erziehung wird ein Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten beim Rentenversicherungsträger gestellt. Die Geburt der Kinder muß außerdem durch die Geburtsurkunde nachgewiesen werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

RFnam 08.10.2010 | 17:29
Alles muss beantragt werden. Für KEZ/BÜZ gibt es den Vordruck V800. Aber das hat bis zur Rente keine Eile, sofern nicht Zeiten auf andere erziehende Personen, wie Kindesvater, Großmutter u. a. übertragen werden sollen. Hier gelten bestimmte Fristen, die eine rückwirkende Übertragung gegebenfalls ausschliessen. Beantragte Zeiten können auch nur bis zum Antragsdatum in den Versicherungsverlauf aufgenommen werden. Und wenn das Kind erst einige Wochen alt ist, kommt nicht viel in das Versicherungskonto. Das bedeutet, dass eine gesonderte Antragstellung durch die Mutter erst sinnvoll ist, wenn das Kind (oder das zuletzt geborene) den 10. Geburtstag gefeiert hat. KEZ für Geburten ab 1992 = 3 Jahre BÜZ = 10 Jahre ----------------------------------------------------------- Sie können natürlich jederzeit den Antragsvordruck V800 einreichen, aber auch den irgendwann erfolgenden Aufruf zur Kontenklärung abwarten. Verloren gehen Ihnen diese Zeiten nicht.
Schadeam 08.10.2010 | 18:02
Dass das alles keine Eile hat, ist zwar bezogen auf die spätere Rente durchaus richtig, weil der Antrag auch noch zusammen mit dem Rentenantrag gestellt werden kann. Aber: sofern die Eltern / Mütter einen Riestervertrag haben und über die Kindererziehungszeit pflichtversichert und damit förderfähig sind, prüft die Zulagenstelle derzeit in großem Stil, ob die Kinder bereits im Rentenkonto sind. In diesen Fällen ist zu empfehlen die entsprechenden Anträge spätestens dann zu stellen, wenn die Kinder 3 Jahre alt sind. Reagiert man / frau auf das Anschreiben der Zulagenstelle nicht oder zu spät, wird die Riesterzulage zurückgeholt. Ein weiterer Grund für die zeitige Klärung ist, dass solange die Kinder nicht im Konto sind, jede der jährlich versandten Renteninformationen das Papier nicht wert sind, auf die sie gedruckt werden. :-)
W*lfgangam 09.10.2010 | 18:58
Hallo holi, > kann mir jemand sagen, ob die Kindererziehungszeiten automatisch von der Deutschen Rentenversicherung gemeldet werden Nicht "von" der Rentenversicherung, sondern der Rentenversicherung - die erhält die Meldungen nach Geburt vom Standesamt (mehr nicht) ...ACHTUNG, jetzt kommts, die Rentenversicherung schreibt die Mütter dann an, was zu tun. Vielleicht sollte Frau Mutter das mal lesen, oder den Vater zurhilfe nehmen - fragen Sie mal im Bekanntenkreis nach, ob einer dabei ist, der lesen kann ;-) Alternative: zur nächsten Beratungsstelle und sich individuell informieren ...die Meldung für Kindererziehungszeiten grad nach der Geburt macht noch keine Sinn. Gruß w.
Stefannnam 08.10.2010 | 17:28
Muss man beantragen , wer soll das auch melden ?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026