Kindererziehungszeiten

von
holi

Hallo,
kann mir jemand sagen, ob die Kindererziehungszeiten automatisch von der Deutschen Rentenversicherung gemeldet werden oder ob das jede Person (meist ja die Mütter) selber beantragen müssen. Ich hab das bereits im Bekanntenkreis diskutiert und keiner weiß genau wie das funktioniert bzw. keiner beantragt da etwas.
Vielen Dank für die Info!

von
Stefannn

Zitiert von: holi

Hallo,
kann mir jemand sagen, ob die Kindererziehungszeiten automatisch von der Deutschen Rentenversicherung gemeldet werden oder ob das jede Person (meist ja die Mütter) selber beantragen müssen. Ich hab das bereits im Bekanntenkreis diskutiert und keiner weiß genau wie das funktioniert bzw. keiner beantragt da etwas.
Vielen Dank für die Info!

Muss man beantragen , wer soll das auch melden ?

von
RFn

Alles muss beantragt werden. Für KEZ/BÜZ gibt es den Vordruck V800.
Aber das hat bis zur Rente keine Eile, sofern nicht Zeiten auf andere erziehende Personen, wie Kindesvater, Großmutter u. a. übertragen werden sollen. Hier gelten bestimmte Fristen, die eine rückwirkende Übertragung gegebenfalls ausschliessen.
Beantragte Zeiten können auch nur bis zum Antragsdatum in den Versicherungsverlauf aufgenommen werden. Und wenn das Kind erst einige Wochen alt ist, kommt nicht viel in das Versicherungskonto.
Das bedeutet, dass eine gesonderte Antragstellung durch die Mutter erst sinnvoll ist, wenn das Kind (oder das zuletzt geborene) den 10. Geburtstag gefeiert hat.
KEZ für Geburten ab 1992 = 3 Jahre
BÜZ = 10 Jahre
-----------------------------------------------------------
Sie können natürlich jederzeit den Antragsvordruck V800 einreichen, aber auch den irgendwann erfolgenden Aufruf zur Kontenklärung abwarten. Verloren gehen Ihnen diese Zeiten nicht.

von
Schade

Dass das alles keine Eile hat, ist zwar bezogen auf die spätere Rente durchaus richtig, weil der Antrag auch noch zusammen mit dem Rentenantrag gestellt werden kann.

Aber:
sofern die Eltern / Mütter einen Riestervertrag haben und über die Kindererziehungszeit pflichtversichert und damit förderfähig sind, prüft die Zulagenstelle derzeit in großem Stil, ob die Kinder bereits im Rentenkonto sind. In diesen Fällen ist zu empfehlen die entsprechenden Anträge spätestens dann zu stellen, wenn die Kinder 3 Jahre alt sind.
Reagiert man / frau auf das Anschreiben der Zulagenstelle nicht oder zu spät, wird die Riesterzulage zurückgeholt.

Ein weiterer Grund für die zeitige Klärung ist, dass solange die Kinder nicht im Konto sind, jede der jährlich versandten Renteninformationen das Papier nicht wert sind, auf die sie gedruckt werden. :-)

von
W*lfgang

Hallo holi,

> kann mir jemand sagen, ob die Kindererziehungszeiten automatisch von der Deutschen Rentenversicherung gemeldet werden

Nicht "von" der Rentenversicherung, sondern der Rentenversicherung - die erhält die Meldungen nach Geburt vom Standesamt (mehr nicht) ...ACHTUNG, jetzt kommts, die Rentenversicherung schreibt die Mütter dann an, was zu tun.

Vielleicht sollte Frau Mutter das mal lesen, oder den Vater zurhilfe nehmen - fragen Sie mal im Bekanntenkreis nach, ob einer dabei ist, der lesen kann ;-) Alternative: zur nächsten Beratungsstelle und sich individuell informieren ...die Meldung für Kindererziehungszeiten grad nach der Geburt macht noch keine Sinn.

Gruß
w.

Experten-Antwort

Hallo holi,

bei Geburten in Deutschland melden die örtlichen Behörden der Datenstelle der Rentenversicherung alle Geburten und die letzte bekannte Anschrift der Mutter. Der zuständige Rentenversicherungsträger wendet sich daraufhin an die Mutter und weist sie auf die entstehende Kindererziehungszeit und die Möglichkeit hin, durch eine übereinstimmende Erklärung die Erziehungszeit dem Vater zuordnen zu lassen.
Als Nachweis für die Erziehung wird ein Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten beim Rentenversicherungsträger gestellt. Die Geburt der Kinder muß außerdem durch die Geburtsurkunde nachgewiesen werden.

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