Hallo,
Eltern können für maximal 2 Kalendermonate rückwirkend gemeinsam erklären, welchem Elternteil die Kindererziehungszeiten bzw. Kinderberücksichtigungszeiten zugeordnet werden sollen. Sie könnten also für die Zeit ab 01.06.2019 bis 9/2025 eine entsprechende Erklärung zur Zuordnung der Kinderberücksichtigungszeiten abgeben. Für die Kindererziehungszeiten ist diese Erklärung nicht mehr möglich, da Ihre Kinder bereits das 3. Lebensjahr vollendet haben.
Für Zeiten, in denen keine gemeinsame Zuordnungserklärung abgegeben wurde, werden die Erziehungszeiten dem Elternteil zugeordnet, der die Kinder objektiv betrachtet überwiegend erzogen hat. Überwiegend hat in der Regel der Elternteil erzogen, der nicht erwerbstätig war. Wenn beide Eltern gleichwertig erzogen haben (beide erwerbstätig/beide zu Hause), bekommt die Mutter die Erziehungszeiten gutgeschrieben.
In Ihren Fall würden die Erziehungszeiten wie folgt zugeordnet werden:
09/2015 bis 05/2018 Mutter
06/2018 bis 02/2019 Vater
03/2019 bis laufend Mutter