Guten Morgen,
ich männlich 54, stelle einen Antrag auf Erwerbminderungsrente. Ich bin seit 5 Jahren geschieden und habe einen leiblichen Sohn. Die Erziehung die ersten 10 Jahre haben wir uns in der Ehe natürlich geteilt ( 1996 - 2006 ).
Meine Frage, muss ich den Vordruck V0800 ausfüllen ?
Im Versicherungsverlauf sind zwar Entgeldpunkte interne Teilung, zu Gunsten und zu Lasten vermerkt. Aber es steht dort nichts von Kindern. Sind die Zeiten der Kindererziehung in diesen Punkten enthalten ?
Vielen Dank
ich männlich 54, stelle einen Antrag auf Erwerbminderungsrente. Ich bin seit 5 Jahren geschieden und habe einen leiblichen Sohn. Die Erziehung die ersten 10 Jahre haben wir uns in der Ehe natürlich geteilt ( 1996 - 2006 ).
Meine Frage, muss ich den Vordruck V0800 ausfüllen ?
Im Versicherungsverlauf sind zwar Entgeldpunkte interne Teilung, zu Gunsten und zu Lasten vermerkt. Aber es steht dort nichts von Kindern. Sind die Zeiten der Kindererziehung in diesen Punkten enthalten ?
Vielen Dank
Hallo,
bei gemeinsamer Erziehung wird die Erziehungszeit der Mutter zugeordnet.
Das hat dann beim Versorgungsausgleich dahingehend Auswirkungen, dass Ihre Frau durch die Kindererziehungszeit mehr Entgeltpunkte in der Ehezeit hat und Sie im Gesamtergebnis wohl einen geringeren Abzug durch den VAG haben.
Vor der Scheidung und dem Versorgungsausgleich waren die jeweiligen Versicherungskonten der Betroffenen zu klären. Daher sollten die Kindererziehungszeiten schon längst zugeordnet sein.
Hallo Frage,
bei gemeinsamer Erziehung des Kindes werden die Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten zunächst automatisch der Mutter zugeordnet. Wollen die Eltern eine Zuordnung der Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten zum Vater erreichen, müssen Sie eine entsprechende „gemeinsame Erklärung“ abgeben, welche allerdings grundsätzlich nur für die Zukunft Wirkung entfaltet. Soweit sie also nicht bereits in der Vergangenheit eine entsprechende „gemeinsame Erklärung“ abgegeben haben, müssen Sie den Vordruck V0800 auch nicht ausfüllen. In diesem Fall sollten die Zeiten auch bereits bei der Mutter angerechnet und im Versorgungsausgleich berücksichtigt worden sein.
Vielen Dank