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Experten-Antwort

Kindererziehungszeiten

von Andrea16.09.2021 | 14:28
245 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich möchte meine schon eingetragenen Kindererziehungszeiten löschen lassen, da ich diese in einem anderen Land in Anspruch nehmen möchte. Die Widerrufsfrist ist überschritten. Meine Frage: wenn ich eine erneute Kontenklärung beantrage, besteht dann die Möglichkeit Widerruf gegen den Eintrag zu erheben? Gruß, Andrea

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andrea,

mir erschließt sich nicht ganz das Ziel Ihrer Frage. Falls Sie Ihre Kinder z. B. in Deutschland erzogen haben und für die ersten Jahre Kindererziehungszeiten bereits bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger beantragt und auch beschieden bekommen haben, werden Sie bei der Erfüllung der Wartezeit von 60 Kalendermonaten (bei zwei Kindern, die ab 1992 geboren sind, hätten Sie schon 72 Monate erfüllt) später einen Anspruch auf Regelaltersrente genießen. Diesen Anspruch auf Rente können Sie auch geltend machen, wenn Sie ins Ausland verziehen. Ob Sie allerdings die Zeiten der Kindererziehung in Deutschland (wenn Sie diese noch nicht bei ihrer Rentenversicherung beantragt hätten) in einem andern Land überhaupt in Anspruch nehmen könnten, ist für mich zunächst einmal fraglich. Grundsätzlich bleibt Ihr Anerkennungsbescheid zu den Kindererziehungszeiten - für Sie ja ein positiver Anrechnungbescheid - gültig und eine erneute Kontenklärung würde an der bisher erfolgten Bewilligung nichts ändern. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen auf und erklären dort bitte im Gespräch, welches Ziel Sie genau verfolgen und können dann erfahren, welche Möglichkeiten es geben wird.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Schadeam 16.09.2021 | 15:24
Mich würde es interessieren von welchem Staat wir reden. Wo werden Kinderzeiten rentensteigernd anerkannt wenn die Kinder während der Erziehungszeit in D gelebt haben und erzogen wurden? Denn nur dann werden die Kinder ja hier in der Rente anerkannt.
Berateram 16.09.2021 | 16:31
Mich würde auch das Land, außer Deutschland, interessieren, welches in Deutschland zurückgelegte Erziehungszeiten berücksichtigt. Man lernt ja bekanntlich nie aus.
Nur mal soam 16.09.2021 | 19:22
Bei uns in Nirwana ist das möglich! Da gibt es sogar für Geburten vor 1992 drei Jahre KEZ.
So mal nuram 17.09.2021 | 08:52
Bei uns in Nirwana ist das möglich! Da gibt es sogar für Geburten vor 1992 drei Jahre KEZ.
Jup. Weitere Fragen dazu beantwortet das preußische Konsulat in Siam!
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