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Kindererziehungszeiten als Studentin

von Kathleen12.04.2008 | 13:17
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Hallo, ich habe einen Brief bekommen wegen der Rentenversicherungspflicht wegen Kindererziehung für unsere Tochter Mariella Sarah. Nun ist es so, dass ich Studentin bin und mich für das SS 20085 beurlauben lassen habe. Im Wintersemester 2008/2009 nehme ich mein reguläres Studium wieder auf. Mein Mann hat für das erste Lebensjahr unserer Tochter Elternzeit in Anspruch genommen. Wir erziehen unser Kind gemeinsam. Wem sollen wir die Erziehungszeiten zurechnen? Was entstehen für Vor- und Nachteile? Ich weiß da leider überhaupt nicht Bescheid. Vielen Dank für Ihre Hilfe.

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

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2 Antworten

KSCam 12.04.2008 | 13:50
da ist es sehr schwer einen Rat zu geben, weil keiner weiß wie es in 30 oder 40 Jahren mal aussieht, wenn Sie beide mal Rentner sind. Bei Ihnen würde sich die 3 jährige Kindererziehung wohl rentensteigernd auswirken, weil Sie nicht davon ausgehen können, dass Ihr Studium die spätere Rente steigert. Aber auch Ihr Mann hat zumindest im ersten Lebensjahr eine Lücke, die mit der KEZ gefüllt werden könnte. Ob das Kind ab dem 2. LJ beim Mann noch was bringt, hängt von dessen Verdienst ab, grundsätzlich wird die KEZ additiv berechnet. Solange Sie beide leben und verheiratet sind, ist es letztlich egal bei wessen Rente das Kind berücksichtigt wird. Sollte es zu einer Scheidung kommen, ist es auch egal, weil dann die Ansprüche in der Ehezeit geteilt werden. Aber es könnte ja sein, dass einer von Ihnen wesentlich älter ist als der andere und viel früher in Rente gehen kann? Wer zuerst stirbt, weiß man nicht, ebensowenig ob der Überlebende eine Hinterbliebenenrente bekommt oder zu viel verdient? Also eine Rechnung mit vielen Unbekannten. Ich würde als Frau nicht durch eine Erklärung "zugunsten des Partners auf die KEZ verzichten" Aber man kann es ja aufteilen. Tipp: rufen Sie beim Absender des erwähnten Briefes an (Servicetelefon der RV), telefonisch kann man für und wider vielleicht besser besprechen, wie alles schriftlich abzuwägen.
Wolfgang Amadeusam 12.04.2008 | 16:04
Hallo Kathleen, der Karlsruher Sport-Club hat recht, wenn man nicht weiß, wer künftig noch welche Rentenansprüche erwirbt, kann man keinen optimalen Rat geben. Jedenfalls bekommst Du für die sechs Wochen vor der Geburt und für die acht Wochen nach der Geburt Anrechnungszeiten wegen Schwangerschaft angerechnet. Da bei der Rentenberechnung nur entweder die Kindererziehungszeiten oder die Schwangerschaftszeiten angerechnet werden, wäre es jedenfalls optimal, zumindest die Kalendermonate, in welchen Du Angerechnungszeiten wegen Schwangerschaft hast, beim Vater anrechnen zu lassen, so fährt Ihr in jedem Fall insgesamt besser. Wenn der Vater seine Beschäftigung mehr als zwei Jahre unterbricht, würde ich darüberhinaus empfehlen, die komplette Unterbrechungszeit beim Vater anrechnen zu lassen, da er andernfalls möglicherweise seine Anwartschaft auf eine Erwerbsminderungsrente verliert, während Du eine solche Anwartschaft ohnehin noch nicht hast.
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