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Kindererziehungszeiten Antrag wann stellen?

von BUELOW13.02.2010 | 19:53
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3 Antworten

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Kurze Frage: Kinder 1&2 (Zwillinge) geb. Okt 2006; danach 3 Jahre Elternzeit Kind 3 geb, Aug 2009; seit dem erneut in Elternzeit. Wann muss der Antrag auf Festellung von Kindererziehungszeit gestellt werden? (Antrag stellt die Frage, ob bsi 10 LJ betreut wurde. Angerechnet wird eh nur 3 Jahre) ... Jetzt für die ersten beiden Kinder Antrag stellen oder schon für alle 3? ????? Danke für eine kurze Rückmeldung. Gruß, IB

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Auf Antrag werden in Ihrem Versicherungskonto für die ersten 36 Monate nach der Geburt sogenannte Pflichtbeiträge wegen Kindererziehung gespeichert. Darüber hinaus werden von der Geburt an bis zum 10. Lebensjahr des Kindes sogenannte Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung anerkannt.

Die Zeiten werden immer für bereits zurückliegende Zeiträume berücksichtigt. Eine Anerkennung für künftige Zeiten kann nicht erfolgen.

2 Antworten

Schadeam 13.02.2010 | 21:12
Das hängt letztlich davon ab, wie oft Sie die Fragebögen ausfüllen wollen:-) Wegen der Berücksichtigungszeit, die bis zum 10. Geburtstag andauert, kann abschließend erst im September 2019 entschieden werden-stellen Sie die Anträge früher, kann halt jeweils nur bis zum Tagesdatum entschieden werden und den Rest beantragt man dann beim nächsten Mal..... Für die Rente reicht der Antrag auch noch mit 60, allerdings ist ohne Kinder jede der unzähligen Renteninformationen, die Sie jährlich bekommen "grottenfalsch"(wollen Sie jährlich eine perfekte Renteninfo, müssen Sie halt jährlich melden dass "die Kinder bis heute erzogen werden"). Und wenn die Riesterförderung an den Kinderzeiten=Pflichtversicherung hängt, ist der Antrag auch jetzt schon sinnvoll. Alles klar?
John Entwistleam 16.02.2010 | 07:41
In Ergänzung zu den bisherigen Antworten sollte man vielleicht noch erwähnen, daß bei der Beantragung von Kinderzulagen im Zusammenhang mit dem Abschluß eines sogenannten "Riester-Vertrages" die Zulagenstelle auf die Daten der DRV zurückgreifen wird. Hier empfiehlt es sich, ausnahmsweise nicht erst nach dem vollendeten 10. Lebensjahr, sondern spätestens nach dem vollendeten dritten Lebensjahr des bei der Zulagenstelle angegebenen Kindes einen Antrag wg. Kindererziehungszeiten zu stellen. Geschieht dies nicht, wird die Zulagenstelle an den Antragsteller herantreten und zur Antragstellung innerhalb von sechs Monaten auffordern. Passiert auch dann noch nichts, werden die Zulagen - auch rückwirkend - wieder storniert.
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