Auf Antrag werden in Ihrem Versicherungskonto für die ersten 36 Monate nach der Geburt sogenannte Pflichtbeiträge wegen Kindererziehung gespeichert. Darüber hinaus werden von der Geburt an bis zum 10. Lebensjahr des Kindes sogenannte Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung anerkannt.
Die Zeiten werden immer für bereits zurückliegende Zeiträume berücksichtigt. Eine Anerkennung für künftige Zeiten kann nicht erfolgen.