Hallo, ich habe eine Frage.
Meine Enkeltochter wurde mit drei Monaten von ihrer Mutter an meinen Sohn abgegeben. Seitdem lebt sie mit meinem Sohn mit in unserem Haushalt. Ich erziehe seitdem meine 7 jährige Enkelin. Kann ich nun die Kindererziehungszeit beantragen? Wie ist dann die Angabe zum Kindschaftsverhältnis? Muss ich meinen Sohn außerdem mit in die Erziehung angeben obwohl ich zu 90% die Erziehung übernommen habe?
Vielen Dank für eure Hilfe
Wenn Sie das Kind als Großmutter überwiegend erzogen haben, können Sie auch die Kindererziehungszeiten beantragen. Sie müssen aber nachweisen, ab wann das Kind in Ihren Haushalt aufgenommen wurde. Weiterhin muss Ihr Sohn, als leiblicher Vater des Kindes, Ihre überwiegende Erziehung durch seine Unterschrift bestätigen.
Hallo XXX,
Kindererziehungszeiten können neben den leiblichen Eltern auch Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern geltend machen.
Pflegeeltern können auch Personen sein, die mit dem Kind verwandt oder verschwägert sind (zum Beispiel Großeltern, Geschwister, Tanten).
Ein Pflegekindschaftsverhältnis unter Verwandten liegt nur dann vor, wenn das Kind aus dem Haushalt der Eltern (in diesem Fall des Vaters) ausgeschieden, in den Haushalt der Pflegeeltern eingegliedert ist und ein Obhuts- und Pflegeverhältnis zwischen dem leiblichen Vater und dem Kind nicht mehr besteht.
Diese Voraussetzung liegt nicht vor, wenn Verwandte das Kind berufstätiger Eltern betreuen.
Ein Pflegekindschaftsverhältnis liegt bei Ihnen somit nicht vor, so dass die Anrechnung von Kindererziehungszeiten für das Enkelkind nicht möglich ist.
Danke, man lernt eben nie aus!