Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Petrova!
Kindererziehungszeiten sind Zeiten der Erziehung eines Kindes in des dessen ersten drei Lebensjahren. Für Kinder, die vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden, werden längstens 12 Kalendermonate als Kindererziehungszeit berücksichtigt.
Zusätzlich kommt eine Anrechnung von Kinderberücksichtigungszeiten in Betracht. Dies ist grundsätzlich für Zeiten der Erziehung eines Kindes bis zu dessen vollendetem zehnten Lebensjahr möglich.
Aus Ihren Ausführungen ist zu entnehmen, dass Ihre Bekannte lediglich im letzten Jahr für 6 Monate in Deutschland beschäftigt war. Die Zeiten der Kindererziehung in Bulgarien liegen Ihren Informationen zu Folge weit vor dieser Zeit.
Vorausgesetzt, dass die Kinder zum Zeitpunkt der Beschäftigung in Deutschland das 10. Lebensjahr bereits vollendet hatten, kommt eine Anrechnung von Kindererziehungszeiten/Kinderberücksichtigungszeiten nicht in Betracht.
Dennoch sollte Ihre Bekannte zumindest die Geburtsurkunden ihrer Kinder vorlegen, damit geprüft werden kann, ob eine Anerkennung von Anrechnungszeiten wegen Schwangerschaft in Betracht kommt.
Sollte Ihre Bekannte Versicherungszeiten in Bulgarien zurückgelegt haben, ist dies dem Rentenversicherungsträger ebenfalls mitzuteilen. Der zuständige Träger kann dann alle Maßnahmen zur Klärung dieser Zeiten einleiten.
Ob auf das Ausfüllen und die Rücksendung der Vordrucke V800 und V805 vollständig verzichtet werden kann, sollte Ihre Bekannte mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger klären. Von dort wird entschieden, welche Unterlagen für eine abschließende Beurteilung benötigt werden.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.