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Experten-Antwort

Kindererziehungszeiten Ausländer

von Petrova10.02.2013 | 18:59
3244 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Experten, Eine Bekanntin von mir hat folgendes Problem: Sie ist Bulgarin und ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat sie in Bulgarien. Sie hat aber das letzte Jahr 6 Monate in Deutschland gearbetiet. Jetzt hat sie die Unterlagen von der deutschen Rentenversicherung - V100 und V800 bekommen und diese natürlich muss sie ausfüllen. Aber uns ist nicht klar, was sollsie mit dem Formular für die Kindererziehungszeiten eingetlich schreiben. Sie hat Ihre Kinder in Bulgarien erzogen, sie hat in Deutschland gearbteit nachdem die Kinder schon Erwachsen sind. Soweit wir im Internet gefunden haben, werden diese Zeiten von der deutschen Rentenversicherung nicht berücksichtigt. Richtig? Aber bedeutet das, dass sie die V800 und V805 nicht ausfüllen soll? Eingetlich ist unsere Frage - was und wo soll sie über diese Erzieungszeiten in Bulgarien schreiben? Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.02.2013 | 13:45

Hallo Petrova!

Kindererziehungszeiten sind Zeiten der Erziehung eines Kindes in des dessen ersten drei Lebensjahren. Für Kinder, die vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden, werden längstens 12 Kalendermonate als Kindererziehungszeit berücksichtigt.

Zusätzlich kommt eine Anrechnung von Kinderberücksichtigungszeiten in Betracht. Dies ist grundsätzlich für Zeiten der Erziehung eines Kindes bis zu dessen vollendetem zehnten Lebensjahr möglich.

Aus Ihren Ausführungen ist zu entnehmen, dass Ihre Bekannte lediglich im letzten Jahr für 6 Monate in Deutschland beschäftigt war. Die Zeiten der Kindererziehung in Bulgarien liegen Ihren Informationen zu Folge weit vor dieser Zeit.

Vorausgesetzt, dass die Kinder zum Zeitpunkt der Beschäftigung in Deutschland das 10. Lebensjahr bereits vollendet hatten, kommt eine Anrechnung von Kindererziehungszeiten/Kinderberücksichtigungszeiten nicht in Betracht.

Dennoch sollte Ihre Bekannte zumindest die Geburtsurkunden ihrer Kinder vorlegen, damit geprüft werden kann, ob eine Anerkennung von Anrechnungszeiten wegen Schwangerschaft in Betracht kommt.

Sollte Ihre Bekannte Versicherungszeiten in Bulgarien zurückgelegt haben, ist dies dem Rentenversicherungsträger ebenfalls mitzuteilen. Der zuständige Träger kann dann alle Maßnahmen zur Klärung dieser Zeiten einleiten.

Ob auf das Ausfüllen und die Rücksendung der Vordrucke V800 und V805 vollständig verzichtet werden kann, sollte Ihre Bekannte mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger klären. Von dort wird entschieden, welche Unterlagen für eine abschließende Beurteilung benötigt werden.

3 Antworten

Schadeam 11.02.2013 | 11:45
Wenn Ihre Bekannte dies so wie Sie es hier geschrieben haben formlos der DRV mitteilt, sind die Formulare nicht nötig. Wenn sie eine Geburtsurkunde der Kinder beilegt, reicht das "im Prinzip". Denn die Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten bekommt sie nicht in D angerechnet, weil die Kinder nicht in D eruzogen wurden. Somit geht es bestenfalls um eine Anrechnungszeit wegen Schwangerschaft ( 6 Wo vor und 8 Wo nach der Geburt) und dafür reicht der Geburtsnachweis der Kinder. Zusätzlich soll die Dame noch einen Kontoauszug der bulgarischen RV einreichen..... Ob irgendein Bürokrat dann auf den V800 besteht, wissen die Götter.
Petrovaam 11.02.2013 | 18:22
Vielen Dank für die Infomation! Ich werde morgen direkt der DRV anrufen, um von der Quelle alles bestätigt zu haben. Weil ja...niemand weiß was die Bürokraten in diesen Systemen eigentlich brauchen (manchmal auch sie selbst wissen das nicht:)) Noch einmal besten Dank!
Petrovaam 17.02.2013 | 10:56
Hallo Expreten, Vielen Dank für die Antwort. Die Kinder meiner Bekanntin haben ihre 10. Lebensjahr schon vollendet, als sie das letzte Jahr in Deutschland arbeitete. Außerdem hat sie sie während ihr Studiums erzogen. Ich habe viel gelesen und so wie ich das sehe, soll sie nur V100, V410 - wegen Studium und E270 für die Zeiten in Bulgarien vorlegen. Die Kinder sind in Bulgarien geboren und erzogen und bis ihrem 10. Lebensjahr hat sie nichts mit Deutschland zu tun. Wenn die Deutsche Rentenversicherung noch etwas braucht, glaube ich, dass sie ihr fragen oder informieren wird (hoffentlich).
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