Hallo Maria Köhler,
wir empfehlen Ihnen sich direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zur Klärung Ihrer Details im Einzelfall zu wenden. In einem persönlichen Beratungsgespräch wird Ihre Situation erneut aufgegriffen werden können. Hierzu sollten Sie auch Unterlagen über den Aufenthalt im Ausland, sowie Nachweise über die Anstellung Ihres Mannes mitbringen. In diesem Rahmen kann dann eine erneute Überprüfung über die Anrechnung von Kindererziehungszeiten erfolgen.