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Experten-Antwort

Kindererziehungszeiten bei Vater oder Mutter anrechnen lassen?

von Matthias R03.08.2010 | 16:32
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2 Antworten

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Hallo, wir haben nach der Geburt unser zweiten Tochter dieses Informationsschreiben der Rentenversicherung bekommen. Nun stellt sich uns die Frage, ob wir tätig werden müssen. Meine Frau ist nach mehreren Jahren Arbeit als Angestelle nun noch auf Lehramt umgeschwenkt und mittlerweile verbeamtet. Ich bin derzeit Hausmann. Ist es in Summe egal, ob die drei Jahre Erziehungszeit in der gesetztlichen Rentenversicherung meiner Frau gutgeschrieben werden, oder sollten wir die Erziehungszeiten besser meinem Konto zuordnen lassen? Aus dem Schreiben bin ich jedenfalls nicht so richtig klug geworden. Vielen Dank im Voraus Matthias

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Antwort von RFn kann ich nur uneingeschränkt zustimmen. Für Sie kann es durchaus sinnvoll sein, eine Erklärung zur Zuordnung der Erziehungszeiten zu Ihren Gunsten abzugeben.

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1 Antworten

RFnam 03.08.2010 | 18:05
Wenn Sie Hausmann sind, gehe ich davon aus, dass Sie während dieser Tätigkeit (mangels einer besseren Bezeichnung) keine Versicherungszeiten erwerben. In diesem Fall, noch dazu wenn Ihre Frau Beamtin ist, wäre es günstiger, die Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten Ihnen (dem Vater zuzuordnen. Sie erhalten dann die drei Jahre KEZ, die als Pflichtbeitragszeiten gelten und somit die Rente erhöhen. Aber : Allerdings entfällt später bei den Ruhebezügen Ihrer Frau der Kindererziehungsergänzungszuschlag. Vor Abgabe einer Erklärung sollten sich die Eltern deshalb zunächst wegen der Auswirkungen in der späteren Versorgung mit der für sie zuständigen Personaldienststelle in Verbindung setzen. ---------------------------------------------------------- § 56 SGB VI - Kindererziehungszeiten (Auszug) (2) Eine Erziehungszeit ist dem Elternteil zuzuordnen, der sein Kind erzogen hat. Haben mehrere Elternteile das Kind gemeinsam erzogen, wird die Erziehungszeit einem Elternteil zugeordnet. Haben die Eltern ihr Kind gemeinsam erzogen, können sie durch eine übereinstimmende Erklärung bestimmen, welchem Elternteil sie zuzuordnen ist. Die Zuordnung kann auf einen Teil der Erziehungszeit beschränkt werden. Die übereinstimmende Erklärung der Eltern ist mit Wirkung für künftige Kalendermonate abzugeben. Die Zuordnung kann rückwirkend für bis zu zwei Kalendermonate vor Abgabe der Erklärung erfolgen. Haben die Eltern eine übereinstimmende Erklärung nicht abgegeben, ist die Erziehungszeit der Mutter zuzuordnen. ---------------------------------------------------------- Bemerkung : Eine wirksam abgegebene Erklärung ist sowohl in der Rentenversicherung als auch in der späteren Versorgung zu beachten. Falls die Geburt und die KEZ ganz oder teilweise vor der Beamtung liegen, wären das auch bei Ihrer Frau Versicherungszeiten, die auf die Regelaltersrente Eibfluss haben. ------------------------------------------------------------ Der gesamte Sachverhalt ist zu umfangreich, als dass er hier ausreichend abgehandelt werden kann; auch haben die bisher erreichten Versicherungszeiten Einfluss auf die Findung der optimalen Lösung. Ein guter Rat: Lassen Sie und Ihre Frau sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten, und Ihre Frau bei Ihrer Versorgungsdienststelle über die Auswirkungen auf das spätere Ruhegehalt (Pension).
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