Wir schließen uns den Ausführungen von KSC an. Bei Tod der Ehefrau im Jahr 1987 ist die Kindererziehungszeit mit großer Wahrscheinlichkeit bereits bei der Hinterbliebenenrente ( Witwer- bzw Waisenrente ) angerechnet worden.
Um den Sachverhalt vollständig zu klären, bitten wir Sie, sich an den Rentenversicherungsträger zu wenden, der für die verstorbene Ehefrau zuständig ist.