Hallo Ulrich Bremekamp,
zum Zeitpunkt des Todes der Versicherten (1975) wurden in der Rentenversicherung noch keine Zeiten für die Erziehung von Kindern berücksichtigt.
Die sogenannten Kindererziehungszeiten wurden erst mit Wirkung vom 1.1.1986 eingeführt.
Allerdings werden bei Ihrem Fall - wie Nils und KEZ-Experte bereits richtig geschrieben haben - die Kindererziehungszeiten dem Vater zugeordnet, da die Mutter vor dem 1.1.1986 gestorben ist.