Hallo Brausebirne2003,
wenn die Abgabefrist für die gemeinsame Erklärung versäumt wurde, kommt es auf die tatsächlichen Verhältnisse an. D.h. es bekommt derjenige die Kindererziehungszeiten zugeordnet, der das Kind überwiegend erzieht. Sollte dies der Vater sein, muss bei Antragstellung die überwiegende Erziehung durch den Vater belegt werden. Siehe auch Beitrag von "Skrenn". Wir empfehlen Ihnen und Ihrem Mann schnellstmöglich einen Antrag auf Kindererziehungs- bzw. Berücksichtigungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen.