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Kindererziehungszeiten beim Vater anrechnen lassen

von Brausebirne200313.08.2007 | 15:12
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Unser Sohn ist nun 2 1/2 Jahre alt. Mein Mann hat Elternzeit für 3 Jahre eingereicht und arbeitet Teilzeit, um unseren Sohn zu erziehen. Ich selbst habe nur ganz kurz nach dem Mutterschutz Teilzeit gearbeitet und danach direkt wieder Vollzeit. Befinde mich also schon ewig lange nicht mehr in Elternzeit. Nun habe ich zufällig erfahren, dass nun doch die Kindererziehungszeiten zwingend bei mir angerechnet werden, da wir die 2-Monatsfrist versäumt haben, obwohl ich unseren Sohn die ganze Zeit über gar nicht betreut und erzogen habe, sondern mein Mann. Das kann doch nicht richtig sein und wäre auch völlig ungerecht meinem Mann gegenüber, der natürlich weniger Beiträge eingezahlt hat, während ich die ganze Zeit voll eingezahlt habe! Ich kann auch für die Vergangenheit einen Vollzeit-Arbeitsvertrag vorweisen und damit zeigen, dass ich meinen Sohn gar nicht alleine betreut haben kann. Wie ist hier die Rechtslage? Gibt es notfalls die Möglichkeit, gegen einen solchen Entscheid zu klagen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Brausebirne2003,

wenn die Abgabefrist für die gemeinsame Erklärung versäumt wurde, kommt es auf die tatsächlichen Verhältnisse an. D.h. es bekommt derjenige die Kindererziehungszeiten zugeordnet, der das Kind überwiegend erzieht. Sollte dies der Vater sein, muss bei Antragstellung die überwiegende Erziehung durch den Vater belegt werden. Siehe auch Beitrag von "Skrenn". Wir empfehlen Ihnen und Ihrem Mann schnellstmöglich einen Antrag auf Kindererziehungs- bzw. Berücksichtigungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen.

4 Antworten

Schadeam 13.08.2007 | 15:33
nur keine Panik - an Klage brauchen Sie noch nicht denken! So wie Sie den Sachverhalt schildern ist die Sache eindeutig und der Vater erhält die Kindererziehungszeiten, weil er das Kind tatsächlich überwiegend erzogen hat. Bei dieser Konstellation kommt es auf die 2 Monatsfrist überhaupt nicht an. Ihr Mann soll einfach den Antrag auf Kindererziehungszeiten stellen, dann sollte das problemlos laufen.
Interessierteram 13.08.2007 | 18:04
Gilt das mit der Anrechnung beim Vater auch wenn die Mutter z.b Apothekerin ist und daher nicht rentenversicherungspflichtig?
Skrennam 13.08.2007 | 17:55
Als kleine Ergänzung: Es gibt bereits einige Urteile zu dem Thema, welche von den Rentenversicherungsträgern als gefestigte Rechtsprechung angesehen werden. Wird die Erklärungsfrist verpasst, können die Erziehungszeit aufgrund freier Beweiswürdigung immer noch dem Elternteil zugeordnet werden, welcher die Erziehung objektiv überwiegend geleistet hat. War z. B. wie im vorliegenden Fall ein Elternteil zeitlich deutlich mehr zuhause und damit wohl auch mehr erzieherisch tätig als der Andere, so spricht das schon eine klare Sprache und sollte für die Zuordnung zum Vater ausreichen. Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit zu prüfen, welcher Elternteil das Erziehungsgeld erhalten hat. Wie gesagt, ist die Entscheidung von den Umständen des Einzelfalles abhängig. Hier bestehen m. E. aber keine Zweifel.
Schadeam 13.08.2007 | 18:48
ja, wenn entweder die gemeinsame Erklärung fristgerecht abgegeben wurde oder die überwiegende Erziehung durch den Vater objektiv gegeben ist. Ein Problem wird es dann, wenn die Apothekering halbtags arbeitet und der Mann in Vollzeit, dann wirds schwierig, die überwiegende Erziehung durch den Vater zu begründen.
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