Ja, kann mich den Vorrednern anschließen. Die Fristen für eine übereinstimmende Erklärung der Übertragung der KEZ sind zwar abgelaufen, jedoch kann sich gemäß §56 Abs. 2 Satz 9 die KEZ noch nach Ablauf dieser Fristen auf ein anderes Elternteil übertragen lassen. Dies ist im Gesetz zwar nicht explizit geregelt, jedoch lassen dies die Arbeitsanweisungen der Rentenversicherungsträger zu:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Hierfür ist es jedoch erforderlich, dass nach objektiven Maßstäben betrachtet, bei einer nachträglichen Umverteilung der KEZ, eindeutlich ersichtlich sein muss, wer die Kinder hauptsächlich erzogen hat, da die KEZ ansonsten bei der Mutter "verweilt". Hat es aber eine Scheidung und ein alleiniges Sorgerecht gegeben, so sollte dies als Beweis ausreichen. Sprechen Sie hierfür am besten bei einem Service-Zentrum der Deutschen Rentenversicherung vor und lassen Sie sich beraten - aber ganz wichtig: Vor Rentenbeginn, auch wenn beim entsprechenden Rentenantrag das Konto noch geklärt wird!
Hiermit könnten theoretisch noch Zeiten der Doppel-KiBÜZ einhergehen, da Sie ja laut Frage mehrere Kinder zu haben scheinen. Durch das Kopplungsgebot ist die KiBÜZ immer an denjenigen gebunden, der auch die KEZ bekommen hat. Haben Sie in den Jahren der Doppel-KiBÜZ nun einen gewissen Satz an Entgeltpunkten nicht überschritten, erhalten Sie sogar noch Extra-Entgeltpunkte gutgeschrieben.
Ich hoffe ich konnte Ihnen behilflich sein.
Einen schönen Abend wünscht Ihnen
Scott