Der reguläre Weg ist die "gemeinsame Erklärung" - mit Wirkung für die Zukunft.
Sofern das unterblieben ist, die Anerkennung von Kindern, die z.B. schon 20 Jahre alt sind, bei der Mutter noch nicht erfolgt ist, kann der RV-Träger dennoch frei entscheiden. Dem Vater werden die Zeiten nur dann nachträglich anerkannt, wenn seine Versicherungsbiografie für den betreffenden Zeitraum als Indiz für Kindererziehung tauglich ist. Wurde das gesamte Jahr gearbeitet und 50.000 EUR verdient, wurden sicherlich keine Kinder erzogen. Lag eine mehr als geringfügige selbnst. Tätigkeit vor, spricht das auch gegen Kindererziehung. Es werden also stets die tatsächlichen Verhältnisse zu beurteilen sein.