Hallo, muss ich für meine Riester jetzt schon Kindererziehungszeiten beantragen, damit ich die Zulagen bekomme. Meine Tochter wird 1 Jahr. Hatte irgendwo gelesen das man das erst mit 3 Jahren macht oder kann ich das jetzt schon machen ?
Danke!
Hallo, muss ich für meine Riester jetzt schon Kindererziehungszeiten beantragen, damit ich die Zulagen bekomme. Meine Tochter wird 1 Jahr. Hatte irgendwo gelesen das man das erst mit 3 Jahren macht oder kann ich das jetzt schon machen ?
Danke!
Danke!
Hallo Max,
'Riester'/Zulagenstelle ist unabhängig von der Anrechnung der Erziehungszeiten (3 Jahre Pflichtbeiträge + Berücksichtigungszeit wg. Kindererziehungszeit bis zum 10. Lbj.) im Rentenkonto zu sehen.
Nehmen Sie dafür diesen Vordruck/V0800:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0800.html
Gruß
w.
PS: für einen 'Max'/männlich (?) wird ggf. noch der V0805 erforderlich sein und ggf. auch die 'Gemeinsame Erklärung' V0820. Kompliziert? <- dann Termin mit der nächsten Beratungsstelle absprechen, die Zulagenstelle hat Ihnen 6 Monate Frist eingeräumt.
hallo, okay dann kann ich das Formular jetzt schon abgeben, habe ich Sie richtig verstanden ? Mache es für meine Frau fertig, daher wird ja nur das Formular v0800 gebraucht. mfg
Hallo Max,
damit die Prüfung für die Zulagengewährung aufgrund der Riesterrente problemlos klappt ist die Stellung des Antrags auf Kindererziehungszeiten schon vor Ablauf der ersten 3 Lebensjahre des Kindes erforderlich. Nur wenn Ihre Frau bereits wieder Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt kann der Antrag später gestellt werden. Die Prüfung für die Zulagengewährung wäre dann anhand der schon gezahlten Pflichtbeiträge erfolgreich.
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