Hallo Max,
damit die Prüfung für die Zulagengewährung aufgrund der Riesterrente problemlos klappt ist die Stellung des Antrags auf Kindererziehungszeiten schon vor Ablauf der ersten 3 Lebensjahre des Kindes erforderlich. Nur wenn Ihre Frau bereits wieder Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt kann der Antrag später gestellt werden. Die Prüfung für die Zulagengewährung wäre dann anhand der schon gezahlten Pflichtbeiträge erfolgreich.