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Experten-Antwort

Kindererziehungszeiten für selbst. Zahnärztin ?

von Linda F.07.02.2012 | 15:16
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6 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren Experten, kann ich als selbstständige Zahnärztin (allerdings mit einigen Pflichtbeitragszeiten in der DRV und zus. angemeldeter geringf. Beschäftigung) Zeiten der Kindererziehung geltend machen ? Freundliche Grüße und vielen Dank für Ihre Antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

56 Abs. 4 Nr. 3 SGB 6 in der Fassung ab 22.07.2009 regelt, dass Elternteile von der Anrechnung ausgeschlossen sind, wenn sie während der Erziehungszeit Anwartschaften nach den Regelungen einer berufsständischen Versorgungseinrichtung aufgrund der Erziehung erworben haben, die systembezogen gleichwertig berücksichtigt wird wie die Kindererziehung in der Rentenversicherung.

Es kommt allein darauf an, ob Eltern während der Erziehungszeit einem anderen Alterssicherungssystem angehört haben und die jeweiligen Versorgungsregelungen die während der Zugehörigkeit zurückgelegte Zeit der Erziehung annähernd gleichwertig wie in der Rentenversicherung berücksichtigen. Ist das der Fall, ist die Anrechnung von Erziehungszeiten in der Rentenversicherung ausgeschlossen.

Nach meinem Kenntnisstand werden Erziehungszeiten in den Versorgungseinrichtungen der Zahnärzte in allen Bundesländern nicht gleichwertig berücksichtigt, sodass eine Anerkennung der Kindererziehungszeiten trotz der Zugehörigkeit zur Zahnärzteversorgung in Frage kommt.

Bitte setzen Sie sich vorab mit der für Sie zuständigen Stelle der Zahnärzteversorgung in Verbindung. Sollten Sie von dort eine (schriftliche) Bestätigung erhalten, dass dort eine der gesetzlichen Rentenversicherung gleichwertige Berücksichtigung nicht möglich ist, stellen Sie bei der Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers einen Antrag auf Kindererziehungs- bzw. Kinderberücksichtigungszeiten.

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5 Antworten

_icham 07.02.2012 | 16:49
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… in der Anlage in diesem Link sind die berufständischen Versorgungen aufgeführt. Die Ärzte und Zahnärzteversorgung ALLER Bundesländer sind keine gleichwertige Anerkennung vor. Kindererziehungszeiten können daher angerechnet werden. Antrag auf Kindererziehungszeiten ausfüllen (V800) und einschicken, eine (schriftliche) Bestätigung ist nicht notwendig.
W*lfgangam 07.02.2012 | 19:15
Nabend, > Antrag auf Kindererziehungszeiten ausfüllen (V800) und einschicken, eine (schriftliche) Bestätigung ist nicht notwendig. Na dann tragen wir doch mal flott 17 Kinder ein, auch wenns dazu 5 Vordrucke braucht ;-) Natürlich sind die Kinder nachzuweisen - also die entweder dem Antrag beilegen und als versichertes Paket verschicken ...einfach ists, die Kinder im Antrag nach Vorlage der Geburtsurkunden/Familienbuch 'bestätigen' zu lassen. Macht die Beratungsstelle DRV oder Rentenstelle/Versicherungsamt Rathaus. Der Gang dahin wäre sowieso von Vorteil, da Linda F. postwendend Rückfragen zu den Lücken im Rentenkonto bekommt. Zumindest werden dann die Schul- und Studienzeiten auch in den Versicherungsverlauf übernommen - auch wenn es aktuell nutzlos ist. Evtl. lohnt sogar eine Zuzahlung im Mini-Job, um etwaige Mindestwartezeiten jetzt billig für spätere Altersrentenansprüche zu erwerben, ggf. den Erwerbsminderungsanspruch zu erhalten oder wieder zu erlangen. Beratung dringend angesagt! Gruß w.
W*lfgangam 08.02.2012 | 21:00
8-) wie viele packt denn eAntrag in den V800? Bei Antrag-online waren es meines Wissens maximal 12, oder?
Hallo öha, ist beim eAntrag in der aktuellen Version auch 'nur' 12. Die Programmierer sind eben bescheidene Leut' - immer ne Gummiwall zur Sicherheit dabei. 9 hatte ich ja schon - jetzt weiß ich aber, wann ich den Versicherten raten muss, mal einfach nen schönen Fernsehabend zu machen UND die Werbepausen stillzusitzen ;-) Gruß w.
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