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Experten-Antwort

Kindererziehungszeiten für Spätaussiedler

von Juri12.03.2019 | 15:41
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4 Antworten

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Ein Bekannter von uns, bereits Rentner, ist Spätaussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion und seine Rentenzeiten sind auch nach dem FRG anerkannt. Seine Ehefrau ist Russin und hat somit keinen Anspruch auf FRG-Zeiten. Die beiden haben Kinder, welche alle in der damaligen SU geboren sind. Da die Frau ja keinen Anspruch auf die Erziehungszeiten hat, möchte er jetzt gerne die Zeiten bei sich geltend machen. Ist das überhaupt möglich?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Juri,

der Antwort von DRV ist nichts hinzu zu fügen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

DRVam 12.03.2019 | 16:07
Nur, wenn dieser Antrag innerhalb eines Jahres nach dem Zuzug gestellt worden wäre. Da diese Frist vermutlich abgelaufen ist, können Kinder nur dem Vater zugeordnet werden, wenn dieser die Kinder überwiegend erzogen hat, was zu beweisen wäre. Wenn z.B. die Frau arbeiten war und der Mann zu Hause die Kinder beaufsichtet hat. Bei Spätaussiedlern mit Erziehung im Herkunftsland ist das aber eher die absolute Ausnahme.
Valzuunam 12.03.2019 | 16:12
praktisch: nein. theoretisch: ja, wenn: - er die Kinder in den ersten drei Jahren (ggf. in einzelnen Monaten davon) überwiegend erzogen hat, und dies auch beweisen kann oder - er vor weniger als einem Jahr zugezogen ist oder - die Mutter vor dem 01.01.1986 verstorben ist
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