Hallo BST,
für die Erziehung von Kindern im Ausland werden grundsätzlich keine [Kindererziehungszeiten:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/kindererziehungszeiten-erhoehen-die-rente.html angerechnet. Ausgenommen sind jedoch Personen, die in einer engen Beziehung zum Arbeits- und Erwerbsleben in Deutschland stehen, zum Beispiel im Rahmen einer Beschäftigung im Ausland, die von vornherein zeitlich begrenzt ist.
Darüber hinaus können Kindererziehungszeiten angerechnet werden, wenn das Kind im Ausland erzogen wird und der Erziehende sich mit dem Kind in diesem ausländischen Staat gewöhnlich aufhält und während der Erziehung oder unmittelbar vor der Geburt des Kindes wegen einer Beschäftigung oder Tätigkeit in diesem Staat Pflichtbeiträge in Deutschland gezahlt werden.
Bei Erziehung außerhalb Deutschlands, aber in der EU kann die Anrechnung von Erziehungszeiten für Sie in Betracht kommen, wenn Sie unmittelbar vor Beginn oder während der Erziehung zum Beispiel eine Beschäftigung in Deutschland ausgeübt haben.
Die Anrechnung endet, sobald eine Beschäftigung oder Tätigkeit in der EU aufgenommen wird.
Erziehungszeiten außerhalb Deutschlands, aber in der EU können darüber hinaus bei Eintritt des Leistungsfalls auch dann angerechnet werden, wenn Sie vor und nach der Erziehungszeit nur in Deutschland Pflichtbeiträge gezahlt haben.
Voraussetzung für die Anrechnung in diesen Fällen ist jedoch, dass Sie Versicherungszeiten oder Wohnzeiten weder in einem anderen Mitgliedstaat der EU noch in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz erworben haben.
Wenden Sie sich am besten direkt an Ihren Rentenversicherungsträger um vollständige Sicherheit zu erhalten.