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Experten-Antwort

Kindererziehungszeiten in Kroatien?

von Ana21.11.2014 | 14:36
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Experten, April 1973, 2 Monate nach Geburt musste ich mit dem Sohn nach Kroatien und blieb bis 1975 dort.In diesen zeit waren wir bei in Deutschland arbeitende Ehemann versichert. Diese 2 Monate sind als Erziehungszeiten in Rentenauskunft vorgemerkt.Zeiten bis 1975 nicht Anerkannt weil in Ausland Erzogen ist. Zeiten ab April 1973-1983 sind Berücksichtigt. In verschiedenen Forum Beiträgen gab es hinweise das es möglich war oder wehre diese Zeiten den Vater gutgeschrieben? oder wie in Beitrag eine Mutter aus Polen doch noch nach EU Recht zu vorgemerkte Zeiten wie im Beitrag eine Mutter aus Polen. Im voraus Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ana,

ei Erziehung in Kroatien kann die Anrechnung von Erziehungszeiten für Sie in Betracht kommen, wenn Sie unmittelbar vor Beginn oder während der Erziehung eine Beschäftigung / selbständige Tätigkeit in Deutschland ausgeübt bzw. aufgrund oder infolge dieser Beschäftigung / Tätigkeit eine Geldleistung bezogen haben. Die Anrechnung endet, sobald eine Beschäftigung / Tätigkeit in Kroatien aufgenommen wurde. Erziehungszeiten in Kroatien können darüber hinaus auch dann angerechnet werden, wenn Sie bis zum Rentenbeginn vor und nach der Erziehungszeit nur in Deutschland versicherungspflichtig beschäftigt oder tätig waren. Voraussetzung für die Anrechnung in diesen Fällen ist jedoch, dass Sie Versicherungszeiten oder Wohnzeiten weder in einem anderen Mitgliedstaat der EU noch in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz erworben haben. Näheres können Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger erfahren.

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9 Antworten

KSCam 21.11.2014 | 18:00
Sie waren mit dem Kind im Ausland, also haben Sie es nicht in D erzogen. Der Vater hat das Kind nicht erzogen, weil er in D gelebt hat und Sie und das Kind in Kroatien. Das wird es schwer eine Erziehung zu konstruieren, wenn Elternteil und Kind räumlich so weit getrennt waren. Darüber hinaus kann man Polen nicht mit Kroatien vergleichen: In PL erzogene Kinder können nach dem Fremdrentenrecht anerkannt werden, wenn Eltern Spätaussiedler / Heimatvertriebene sind. Das ist jedoch der "Gastarbeiter" aus dem ehemaligen Jugoslawien in aller Regel nicht. Vor allem wären Sie doch als "Vertriebene" sicher nicht wieder mit dem Kind zurückgegangen ins Vertreibungsland. Wenn der Staat Kroatien in seiner Rente Kindererziehungszeiten kennt, erhalten Sie vielleicht dort etwas als Kroatin die ihr Kind in Kroatien erzogen hat. Weiteres klären Sie bitte individuell mit der nächsten DRV Beratungsstelle. Nicht für alles eignet sich dieses Onlineforum. Schönes WE
uffffffffam 22.11.2014 | 21:23
und wieder ein Pluspunkt für die " Spätaussiedler" Und eine Ohrfeige für die "Gastarbeiter" die geholfen haben dieses Land wieder aufzubauen....... und die auch in die Rentenkassen immer einbezahlt haben.........
W'*lfgangam 22.11.2014 | 22:06
Hallo uffffffff, auch so genannte Gastarbeiter, bzw. deren nachfolgende Ehegattinnen, genießen Sonderrechte, wenn es um die Anrechnung von Kindererziehungszeiten geht: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?hl… Das weitere Drumherum (Aufenthaltsstatus/gewöhnlicher Aufenthalt/demzufolge Anrechnung vor Kindererziehungszeiten) dröseln Sie aus den Arbeitsanweisungen/Auslegungen der DRV bitte selber raus - und sind dann so fair, Ihre Meinung zu revidieren. Gruß w. ...nebenbei, ein Gastarbeiter (also Mann) hat hier gleichzeitig 24/7 seine hungrigen Kinder erzogen, während _er_ am Aufbau hier beteiligt war - oder wie ist Ihr Beitrag zu verstehen, damit _er_ auch noch die Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung zusätzlich ontop angerechnet bekommt? Wagen Sie eine Rückäußerung? ...wohl kaum ;-)
Gas Gerdam 23.11.2014 | 00:32
Vielleicht sind sie mal im Kongo gewesen und haben dort Kinder erzogen. Die DRV wird diese sicherlich für ihre Rente anerkennen, wenn sie gerade mal hier in Deutschland auf Urlaub sind. Jetzt kommt bald Hinz und Kunz und will Kindererziehungszeiten von Kongo, Syrien und Afghanistan anerkannt haben. Diese Leute sollen dahin gehen, wo der Pfeffer wächst und sich dort irgendwelche Zeiten anerkennen lassen.
uffffffffam 23.11.2014 | 20:12
Hallo Wolfgang, ja ich wage es. Ich meinte das die Gastarbeiter damals hierher gerufen wurden um das Land aufzubauen. Ja sie sind bezahlt worden. Und sie haben ihre Kinder hierher geholt und immer brav ihre Steuern bezahlt! Und nun die andere Seite: Die Spätaussiedler kommen hierher, haben noch nie etwas in die Rentenkasse bezahlt, und...... genießen die Vorteile wie die anderen die die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Das ist nur meine persönliche Meinung aber ich kenne Gastarbeiter die total lange hier sind, die Frauen eine kleine Rente bekommen und bei denen die Kindererziehungszeiten nicht angerechnet werden da die Kinder schon 2 und 3 Jahre alt waren. Gruß UFFFFFFFFF
ffffffffuam 23.11.2014 | 20:28
Es sind ja auch Deutsche -> Art. 116 Grundgesetz.
Anaam 24.11.2014 | 16:39
Vielen Dank!
W*lfgangam 24.11.2014 | 21:00
Hallo uffffffff, Sie vergessen eines dabei, für Kinder gibt es keinen allgemeinen Rentenbonus, nur weil sie hier ab Zeitpunkt X gelebt haben - die Erziehung durch den überwiegend/allein _erziehenden_ Elternteil (und damit Verzicht auf Beschäftigung/Erwerb von Rentenansprüchen) ist für diesen Zeit maßgebend ...dafür ist der Ausgleich/Rentenerhöhung vorgesehen. Und auch da haben Gastarbeiterfrauen einen Sonderbonus (wie oben per Link dargestellt). Spätaussiedler - nun, wenn Sie wüssten, was da seit 1992/96 Jahren von deren Zeiten 'übrig' bleibt ...würden Sie mit diesem Personenkreis nicht die ergänzenden Leistungen vom Sozialamt tauschen wollen. Die wirklich gleichwertigen Rentenleistungen (bedingt durch frühere Regierungen – wer war da wohl 'dran'?) gibt es schon lange nicht mehr/Geschichte, mit der nur 60 % Anerkennung dieser Zeiten (und ggf. weiterer Reduzierung auf 25/40 Entgeltpunkte/EP) für diesen Personenkreis sind Sie vertraut? Wenn Sie die EP in Rente umrechnen landen Sie bei? ...richtig, max. Sozialleistungsniveau – und ein 'Mütterrentenzuschlag' wird gleich wieder weggekürzt. Passiert bei Gastarbeiterinnen-Ehefrauen nicht, hier bleibt der volle Zuschlag erhalten (es sein denn, sie sind mit der Summe aller Einkünfte immer noch in diesem Einkommenssektor ...dann war Gastarbeiter-Papi doch nicht ganz so fleissig ;-) Gruß w. ...weder Gastarbeiter noch Spätaussiedler/Vertriebene kann man undifferenziert über einen Kamm scheren, noch diese Personen gegeneinander ausspielen wollen. Dazu gehört auch immer eine (zeitliche) Betrachtung der jeweiligen Ereignisse/gesetzlichen Änderungen und Folgewirkungen.
Martina Fercicam 28.11.2014 | 16:50
Wieso werden die Beiträge dieses W*olfgang nicht gelöscht??? Der Satz "...dann war Gastarbeiter-Papi doch nicht ganz so fleissig!" ist doch eine politische Meinungsäußerung und m.E. eine absolute Beleidigung!!! Seltsames Expertenforum!!!
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