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Experten-Antwort

Kindererziehungszeiten - nach dem 3. Lebensjahr noch zu beantragen ?

von Katja04.01.2012 | 19:06
1659 Ansichten
4 Antworten

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Mit der Geburt meiner Zwillinge im Dezember ´08 erhielt ich das Schreiben wegen Kindererziehungszeiten. Doch habe es bis dato noch nicht beantragt. Die beiden haben im Dezember 2011 ihr 3. Lebensjahr erreicht. Ist es nach dem 3. Lebensjahr noch möglich, den Antrag zu stellen ? Oder mußte dies direkt nach der Geburt gestellt werden ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Katja,

Sie können den Antrag jederzeit stellen. Für den Fall, dass Sie eine staatlich geförderte „Riesterrente“ abgeschlossen haben, kann eine Klärung sogar unbedingt notwendig sein, da Sie aufgrund der Kindererziehungszeiten selbst und unmittelbar förderberechtigt wären.

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3 Antworten

KSCam 04.01.2012 | 21:07
Das kann jederzeit beantragt werden, selbst dann noch wenn Sie mit 67 in Rente gehen. Solange die Zeit nicht im Konto gespeichert ist fehlt sie natürlich in der jährlichen Renteninformation und diese ist quasi das Papier nicht wert auf das sie gedruckt ist.....:)
DarkKnight RVam 05.01.2012 | 07:19
@KSC: Bitte nicht den Eindruck erwecken, dass es für die Kindererziehungszeiten Unmengen an Geld gibt!! 8) @Katja: Besser schon mal beantragen.......so ersparen Sie sich auch Rückfragen des RV-Trägers zu der Lücke in Ihrem RV-Konto!
Mitlesenderam 05.01.2012 | 07:30
@DarkKnight RV Es sind zwar keine Unmengen, aber rund 165,- Rente im Monat mehr ist doch auch schon etwas. Oder? Für soviel Rente muss ein Arbeiter auf dem Bau lange und hart arbeiten.
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