Hallo Franziska,
grundsätzlich bekommen Sie die Zeiten angerechnet, weil diese im Versorgungswerk nicht annähernd gleichwertig berücksichtigt werden. Die Mindestversicherungszeit hätten Sie also grundsätzlich auch ohne die Zahlung freiwilliger Beiträge erfüllt.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/kindererziehung_plus_fuer_die_rente.pdf?__blob=publicationFile&v=24
Nachfolgend finden Sie den Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung (V0800):
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0800.pdf?__blob=publicationFile&v=32
Auch ich empfehle Ihnen (nach erfolgter Kontenklärung) eine Rentenauskunft mit ergänzenden Anlagen anzufordern.