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Experten-Antwort

Kindererziehungszeiten / Scheidung

von Scheidung28.06.2013 | 12:03
1790 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag zusammen ! Meiner ehemals Ehefrau habe ich die zwei gem. Kinder während unserer gültigen Ehe wie soll ich das ausdrücken ? überschrieben. Besteht nach einer Scheidung die Möglichkeit im Nachhinein zu splitten - 1 Kind zu mir und 1 Kind zu meiner Ex. ?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Haben Sie die Kinder bzw. ein Kind überwiegend erzogen?

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Nur bei Nachweis der überwiegenden Erziehung (z.B. durch Erziehungsurlaub) könnte die Anerkennung der Zeiten in Frage kommen.

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7 Antworten

Manni Festam 28.06.2013 | 12:18
NEIN
Antifeministam 28.06.2013 | 12:37
Genau so sieht sie heute aus, die Gleichberechtigung............... Antifeminist
Femeam 28.06.2013 | 12:29
Kinder kommen grundsätzlich mit allem zur Frau. Als Erzeuger hast du nur noch zu arbeiten und zu zahlen.
totoam 28.06.2013 | 12:55
Dem möchte ich doch widersprechen. Bei meiner/unserer Scheidung wurde 1 Kind beim Vater das andere bei mir, der Mutter, berücksichtigt. Das hat auch der Realität entsprochen. Nach der Scheidung bin auch ich für den Unterhalt meiner Kinder aufgekommen. Zu diesem Spiel gehören immer zwei! Vor der Scheidung sollte sich auch MANN kundig machen, welche Konsequenzen die und jene Entscheidung hat.
Scheidungam 28.06.2013 | 15:46
@ Experte / wenn ich ihre Frage nunmehr mit ( JA ) beantworte, was dann ????
KSCam 28.06.2013 | 21:13
Da beim Scheidungsverfahren durch den Versorgungsausgleich ohnehin die beiden Rentenansprüche so geteilt werden, dass beide Partner für die Ehezeit die gleichen Ansprüche haben, ist es eigentlich vollkommen unerheblich, welchem Elternteil die Kindererziehungszeiten zugeordnet sind. Sich zu zoffen, wem die Kinder im Rentenkonto zugeordnet werden, hat daher keinen Sinn. Ebenso sinnfrei ist es eine Änderung der bisherigen Zuordnung anzustreben, wenn die Kinder bereits im Rentenkonto gespeichert wurden. Wurde bislang nicht entschieden, so werden die Kinder der Mutter zugeordnet, es sei denn die Eltern hätten in der Vergangenheit eine andere Entscheidung gewünscht oder der Vater hat ein oder mehrere Kinder überwiegend erzogen (weil er z.B. Hausmann war). Aber wie gesagt, es ist eh egal.....
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