Hallo
Ich bin seit dem 25. LJ selbständig und von der Versicherungspflicht befreit. Ich habe zwei Kinder geboren und erzogen. Men Mann und ich haben uns freiwillig der Doppelbelastung Kindererziehung und Arbeit ausgesetzt. Ich habe nie freiwillige Beiträge bezahlt, jedoch aber viele Steuern.
Kann ich Kindererziehungszeiten geltend machen oder würden diese bei einer Kontenklärung gestrichen werden?
Mein Mann war bis zur Geburt des ersten Kindes Angestellter und pflichtversichert. Ab da an ebenfalls selbständig und nicht von der Versicherungspflicht befreit. Er hat ebenfalls nicht freiwillig eingezahlt. Wir haben es damals versäumt ihm die Erziehungszeiten eintragen zu lassen da wir von der Frist nichts wussten.
Wir haben beide kein Gewerbe sondern sind freiberuflich tätig. Die BFA hat in der Vergangenheit bereits unseren Status bzgl. Scheinselbständigkeit negativ geprüft.
Wie steht es nun um unsere Kindererziehungszeiten? Was raten Sie uns?
Sollten wir mit einer Kontenklärung warten bis es mal wieder eine Gesetzesänderung gibt? Bei wem von uns beiden würden die Kindererziehungszeiten mehr bringen?
Nebenbei, ich habe schon mehrere offizielle Berater der BFA (Hotline, InfoTerminal bei einer Aktion) als auch gemeindliche Berater dazu befragt, erhalte aber unterschiedliche Antworten von "Na klar, jede Mutter bekommt die Kindererziehungszeiten gutgeschrieben nur nicht die Berücksichtigungszeiten" bis "Selbständige bekommen diese Zeiten nie gutgeschrieben".
Bitte die Paragraphen zitieren, da ich wie gesagt schon einige offizielle Berater befragt habe und dementsprechend es mal selber nachlesen möchte.
Vielen Dank für Ihre Geduld
KiKi