sind Bereiche, die nichts mit dem Ausschluss zu tun haben (wo erzogen, welcher Personenkreis, ...).
Mich interessiert der Ausschluss.
Hier der Text:
(1) 1Kindererziehungszeiten sind Zeiten der Erziehung eines Kindes in dessen ersten drei Lebensjahren. 2Für einen Elternteil (§ 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 2 und 3 Erstes Buch) wird eine Kindererziehungszeit angerechnet, wenn
...
3. der Elternteil nicht von der Anrechnung ausgeschlossen ist.
...
(4) Elternteile sind von der Anrechnung ausgeschlossen, wenn sie
1. während der Erziehungszeit oder unmittelbar vor der Geburt des Kindes eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausgeübt haben, die aufgrund
a) einer zeitlich begrenzten Entsendung in dieses Gebiet (§ 5 Viertes Buch) oder
b) einer Regelung des zwischen- oder überstaatlichen Rechts oder einer für Bedienstete internationaler Organisationen getroffenen Regelung (§ 6 Viertes Buch)
den Vorschriften über die Versicherungspflicht nicht unterliegt,
mhm, je öfter ich das lese um so klarer wird es mir.
Hätte ich gar nicht gearbeitet, wäre ich aber trotzdem der Versicherungspflicht unterlegen (oder?), hätte aber nichts zahlen müssen (da keine Einnahmen), und würde somit die Kindererziehungszeiten erhalten.
Da ich aber gearbeitet habe, aber nicht versicherungspflichtig bekommen mein Mann und ich keine Zeiten angerechnet?
Verstehe ich das richtig? Der Knackpunkt ist die versicherungspflichtige Arbeit?
Danke
KiKi
Nein, das haben Sie falsch verstanden.
Sie verkomplizieren die ganze Angelegenheit ;-)
Wenn -wie sie selbst sagen- keiner der Ausschlußgründe vorliegt, dann gibt es hinsichtlich der Anerkennung der Kindererziehungszeiten keinerlei Probleme.
Die Antwort von Toni ist vollkommen richtig.