Wenn ich als Mitglied der Ärtzekammer nunmehr meine Kindererziehungszeiten anmelden kann, gibt es dort dann auch die Prüfung der Beitragsbemessungsgrenze (Anerkennung der Kindererziehungszeiten nur 'dem Grunde nach' ohne Anspruch) wie bei den Pflichtversicherten?
Danke für Ihre freundliche Hilfe!
20.05.2009, 21:35
von
Schade
Nein, da sie als Ärztin parallel zur Kindererziehungszeit keine Rentenbeiträge aufweisen, gibt es für jedes Jahr Kindererziehung ein Jahr Pflichtbeiträge - bewertet wie ein Jahr Durchschnittsverdienst.
22.05.2009, 14:26
Experten-Antwort
Hallo Frau Doktor,
in welcher Höhe sich die Kindererziehung bei der späteren Ärzteversorgung auswirkt, kann Ihnen nur die dementsprechende Zahlstelle dieser Versorgung beantworten.