Kindererziehungszeiten und Ärzteversorgung

von
Frau Doktor

Guten Tag!

Wenn ich als Mitglied der Ärtzekammer nunmehr meine Kindererziehungszeiten anmelden kann, gibt es dort dann auch die Prüfung der Beitragsbemessungsgrenze (Anerkennung der Kindererziehungszeiten nur 'dem Grunde nach' ohne Anspruch) wie bei den Pflichtversicherten?

Danke für Ihre freundliche Hilfe!

von
Schade

Nein, da sie als Ärztin parallel zur Kindererziehungszeit keine Rentenbeiträge aufweisen, gibt es für jedes Jahr Kindererziehung ein Jahr Pflichtbeiträge - bewertet wie ein Jahr Durchschnittsverdienst.

Experten-Antwort

Hallo Frau Doktor,

in welcher Höhe sich die Kindererziehung bei der späteren Ärzteversorgung auswirkt, kann Ihnen nur die dementsprechende Zahlstelle dieser Versorgung beantworten.

von
hassan

Nimmst Du was Du krieggst - get gut

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