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Experten-Antwort

Kindererziehungszeiten V805

von Herbert Schmidt04.02.2012 | 13:22
5129 Ansichten
4 Antworten

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Hallo. Ich habe für die Erziehung unseres Sohnes zwei Jahre Erziehungsurlaub genommen und mir dies auch zur damaligen Zeit mit dem Vordruck V800 als Kindererziehungszeiten anrechnen lassen. In meinen Versicherungsverlauf ist dies auch als Pflichtbeitragszeit für Kindererziehung aufgelistet. Somit war eigentlich alles für mich in Ordnung. Jetzt habe ich das Problem das meine von mir getrennt lebende Ehefrau ein Formular V805 von mir unterschrieben haben will. Sie sagt es wäre zur teilweisen Übertragung der Kindererziehungszeiten auf mich im Rahmen Ihrer Kontenklärung. Auch ist dies Formular nur halb befüllt und die wichtigen Daten sind nicht ausgefüllt. Meine Frage ist warum ich das Formular V805 von meiner Frau unterschreiben soll wenn ich doch schon bereits die zwei Jahre Kindererziehungszeit in denen ich Erziehungsurlaub hatte mit dem V800 angerechnet bekommen habe.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.02.2012 | 11:30

Die Kindererziehungszeiten werden grds. bei der Mutter angerechnet. Nur durch eine Übertragung mit einer gemeinsamen Erklärung oder durch alleinige/überwiegende Erziehung durch den Vater können diese Zeiten auch bei Ihnen angerechnet werden.

Bei der Anerkennung der Kindererziehungszeiten in Ihrem Rentenkonto sollte im Rentenkonto Ihrer Ehefrau der Zeitraum als auf Sie übertragen dokumentiert sein.

Im Vordruck V805 sollte dann der Zeitraum aufgeführt werden, in dem das Kind durch Sie erzogen wurde.

Eine Klärung in einer Beratungsstelle ist daher sinnvoll.

3 Antworten

-/-am 04.02.2012 | 14:16
Ich weiß zwar nicht was ein Forum bei Ehestreitigkeiten helfen soll, aber am einfachsten scheint mir ein gemeinsamer Termin bei einer Beratungstelle, bei dem der V800 und V805 aufgenommen wird.
Claire Grubeam 04.02.2012 | 16:46
Wenn Sie die Kinder erzogen haben und die Kindererziehungszeit / Berücksichtigungszeit bereits Ihrem Versicherungskonto richtigerweise gutgeschrieben wurden, dürfen Sie das nur für den Zeitraum erklären, für den die Gutschrift bei Ihnen noch nicht erfolgt ist. Füllen Sie das Formular selbst entsprechend aus (ggf. neues Exemplar im Internet) oder wenden Sie sich diesbezüglich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung, die Ihnen behilflich ist. Ihre Ehefrau brauchen Sie dazu nicht.
Herbert Schmidtam 05.02.2012 | 09:29
Danke für die Antwort. Ich werde die nächste Beratungsstelle aufsuchen und mich mal richtig aufklären lassen.
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