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Experten-Antwort

Kindererziehungszeiten vorgemerkt beim falschen Elternteil

von Mimi22.06.2021 | 17:05
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4 Antworten

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Hallo! Ich habe eine verbindliche Feststellung meiner Rentenzeiten erhalten. Beim Antrag auf Feststellung wegen der Zuordnung von Kindererziehungszeiten ist mir ein Missgeschick passiert und die Zeiten sind bei mir vorgemerkt worden, obwohl mein Mann überwiegend erzogen hat... Jetzt habe ich etwas von einer übereinstimmenden Erklärung der Eltern gelesen. Diese geht scheinbar nur für die Zukunft. Die Rentenzeiten für das Kind sind jedoch bereits vorbei. Kann ich dennoch irgendwie rückwirkend die Zuordnung korrigieren? Mir ist das echt peinlich... Kann mir jemand helfen? Viele Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mimi,

innerhalb der einmonatigen Widerspruchsfrist könnten Sie noch Widerspruch einlegen. Ansonsten beantragen Sie beim Rentenversicherungsträger eine Überprüfung mit dem Hinweis der überwiegenden Erziehung durch den Vater.

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3 Antworten

senf-dazuam 22.06.2021 | 17:28
Wenn das belegbar ist, dass der Mann überwiegend erzogen hat (bspw. er Teilzeit, sie Vollzeit oder so), dann sollten Sie das der DRV mitteilen, damit die Zuordnung korrigiert wird. Siehe SGB VI § 56 Absatz 2: "Haben die Eltern eine übereinstimmende Erklärung nicht abgegeben, wird die Erziehungszeit dem Elternteil zugeordnet, der das Kind überwiegend erzogen hat. Liegt eine überwiegende Erziehung durch einen Elternteil nicht vor, erfolgt die Zuordnung zur Mutter, ..." Haben Sie also keine gemeinsame Erklärung abgegeben, und ist nachweisbar, dass Ihr Mann überwiegend erzogen hat, wird die DRV auch entsprechend "umbuchen". Manch einer hat zwar den Wunsch, diese Zuordnung zu ändern, weil es irgendwie besser wäre (KEZ + Pflichtbeitrag >= BBG oder so), frei wählbar ist das nicht, aber wenn die Fakten so sind, dann sind die eben so ...
KEZam 22.06.2021 | 19:33
Sie sollten aber die überwiegende Erziehung durch den Vater belegen können. Sollte der Versicherungsverlauf des Vaters während der Kindererziehungszeiten eine Beschäftigung aufweisen, sollten Sie erläutern können, wie er dann das Kind/die Kinder überwiegend erziehen konnte und was Sie in dieser Zeit gemacht haben.
W°lfgangam 22.06.2021 | 20:53
Hallo Mimi, also die 3/10 Jahre >Erziehungs-/Berücksichtigungszeit sind schon abgelaufen. > Ich habe eine verbindliche Feststellung meiner Rentenzeiten erhalten. Wenn das die erste Feststellung zu den Erziehungszeiten ist, können Sie das noch rechtzeitig in Form eines Widerspruchs korrigieren ...daneben wird es mit der 'nachweisbaren' und zu korrigierenden Zuordnung zum Vater sowieso etwas schwieriger. Ob/bei wem die Erziehungszeit am besten platziert ist, sollten Sie allerdings vorher im Rahmen einer persönlichen Beratung klären. Buchen Sie umgehend einen Termin in der nächsten Beratungsstelle - speziell wegen eines Widerspruchs gegen den Feststellungsbescheid - dann gehen Ihnen auch keine Fristen verloren. Gruß w.
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