Beamte sind von der Anerkennung von Kindererziehungszeiten nach § 56 SGB VI ausgeschlossen.
Nun meine Frage: Wenn die Mutter Beamtin ist und der Vater rv-pflichtig, macht es dann Sinn die KEZ von Anfang dem Vater zuzuordnen (trotz Erziehung des Kindes durch die Mutter)?
Im Beamtenrecht gibt es soviel ich weiß auch eine Art von Kindererziehungszeiten.
Was ist rein rechnerisch sinnvoller? Auch im Hinblick darauf dass die Beamtin mit der Höhe der Pension voraussichtlich ohnehin schon besser gestellt ist als ihr Ehemann mit seiner Rente, da dieser auch weniger verdient.
Vielen Dank