SgDuH, an Kindererz.zeiten und -berücksichtigungszeiten. Geburt eines Kindes im Jahre 1973 in Spanien. Keine Anerkennung der.o.g. Zeiten, da während dieser Zeit keine Vers.pflicht nach den dt.Vorschrfiten vorgelegen hat. Gibt es jetzt eine neue Regelung die diese Zeiten unter welchen Voraussetzungen anerkennt ? Besten Dank Edmogo
10.03.2008, 13:02
von
Schade
m.E. könnte dieses Kind in D anerkannt werden,
wenn vorher K E I N E spanischen Rentenbeiträge liegen u n d unmittelbar vor der Geburt eine Beschäftigung in D vorlag.
Ansonsten muss das in Spanien geprüft werden.
10.03.2008, 13:14
Experten-Antwort
Da ich Ihren Sachverhalt nicht genau kenne, ist es schwer eine genaue Auskunft zu geben. Fragen Sie bitte direkt bei Ihrem zuständigen Versicherungsträger nach. Ggf. wäre auch die DRV Rheinland als so genannte Verbindungsstelle für Spanien (je nach Sachverhalt) Ansprechpartner.