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Experten-Antwort

Kinderfrau mit EU-Rente

von Ines Meier18.04.2013 | 17:51
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Wir sind bei unserer Suche nach einer Kinderfrau für unsere Kinder auf eine nette Dame gestoßen, die sich gern liebevoll um unseren Nachwuchs kümmern möchte. Allerdings bezieht die Dame EU-Rente (100%). Darf sie überhaupt bei uns arbeiten und wenn ja, können Sie mir sagen, wie da der organisatorische und bürokratische Weg ist? Vielen Dank und freundliche Grüße!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente ist die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von weniger als 15 Stunden und einem Verdienst unter 450,00 Euro im Monat in der Regel unschädlich. Dabei ist es unerheblich, ob die Beschäftigung als Minijob oder auf selbständiger Basis ausgeübt wird.

Genaue Infos rund um das Meldeverfahren bei Aufnahme eines Minijobs erhalten Sie von der Minijob-Zentrale (http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/node.html).

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5 Antworten

Kimam 18.04.2013 | 20:35
Wie viele Stunden? Gehalt?
Ines Meieram 18.04.2013 | 21:49
Wie viele Stunden sie arbeiten soll? 2 Stunden pro Tag und das 3x die Woche - also 6 Stunden in der Woche. Beim Stundenlohn dachten wir an 10 € - plus ggf. steuerliche Abgaben, wenn da was kommt (Minijobzentrale?!). Weiß halt so gar nicht, wie das läuft, mit der EU-Rente. Ob man sie als Minijobber anmelden muss oder sie sich selbständig machen darf....
Alltagsbegleiteram 18.04.2013 | 23:38
Wenn die Dame, die eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht, ausschließlich bei Ihnen Einnahmen erzielt, sind zwei Stunden Arbeitszeit täglich, sowie ca. 240,- Euro Zuverdienst im Monat nicht rentenschädlich. Eine Meldung bei der Minijobzentrale wäre notwendig. Einen Teil Ihrer Ausgaben können Sie von der Steuer absetzen. Sollte die Dame allerdings ihre Erwerbsminderungsrente mit Leistungen nach dem SGB XII aufstocken, so wird ihr ein Teil des Einkommens von den Sozialleistungen abgezogen werden. Die Dame könnte natürlich auch ein Gewerbe anmelden, allerdings dürfte sie lediglich bis zu drei Stunden täglich arbeiten, andernfalls stünde ihre volle Erwerbsminderung in Frage.
...am 19.04.2013 | 13:35
Achtung: Sollte es sich bei der EU-Rente tatsächlich um eine "alte" EU-Rente nach dem bis 2000 geltenden Recht handeln, darf sich die Dame nicht selbständig machen. Dies wäre selbst in geringfügigem Umfang rentenschädlich!
Ines Meieram 19.04.2013 | 23:27
Ganz lieben Dank für die bisherigen Antworten! Ich werde sie nochmal fragen,ob es dieEU- oder EM-Rente ist. Aber ich denke, so oder so ist der Weg über die Minijobzentrale der Beste. Lieben Gruß
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