Wie Sie den vorherigen Antworten bereits entnehmen können, wird bei Ihnen nur dann ein "Kinderfreibetrag" berücksichtigt, wenn mindestens eines Ihrer Kinder noch waisenrentenberechtigt ist.
Es ist selbstverständlich möglich, noch einmal eine Überprüfung zu beantragen. Da Ihr Versicherungsleben offensichtlich jedoch vollständig erfasst ist, wird die Sachbearbeitung nur noch prüfen, ob Sie von zwischenzeitlichen Rechtsänderungen betroffen sein könnten. Diese Prüfung wird jedoch auch im Rentenverfahren durchgeführt.