"bAV kann Kindergeld retten" Gilt dies auch für Jugendliche welche einen > Ersatzdienst < leisten?
03.09.2008, 14:51
Experten-Antwort
Nein. Für die Dauer eines gesetzlichen Wehr- und Ersatzdienstes besteht kein Anspruch auf Kindergeld. Die Dauer dieser Dienste verlängert jedoch den Anspruch auf Kindergeld über das 25. Lebensjahr (Übergangsregelung: Geburtsjahrgänge `81: 27.Lebensjahr, Geburtsjahrgänge ´82: 26. Lebensjahr) hinaus, soweit sich das Kind weiterhin in Schul- oder Berufsausbildung befindet. (§32 Abs. 5 EStG) Für volljährige Kinder ist Kindergeld nur zu leisten, wenn das eigene Einkommen den Grenzbetrag in Höhe von z.Zt. 7680 EURO nicht übersteigt (§ 32 Abs.4 S.2 EStG). Durch Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge kann ein ggf. höheres Einkommen auf diesen Grenzbetrag gemindert werden, so dass während der Ausbildung weiterhin ein Kindergeldanspruch besteht.